Rettet das Görtschitztal

Text: Peter Baumgartner.

Eine (1) private Person und eine kleine Bürgerinitiative (Initiative Zukunft Görtschitztal – IZG), hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wälder Österreichs zu retten. Warum? Die IZG bekämpft gemeinsam mit einer Privatperson vor Gericht einen Bescheid der Kärntner Landesregierung als UVP-Behörde, der die Rodung von insgesamt 78,97 ha Wald in Klein St. Paul für den Abbau von Kalkstein und Mergelbruch zur Zementproduktion erlaubt. Zum Vergleich, das ist eine Fläche in der Größe des Längsees. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat inzwischen die Beeinspruchung des Bescheides zugelassen. Jetzt geht es um die Wurscht. Wie immer das noch in diesem Jahr zu erwartende Urteil des BVwG ausgehen wird, es wird richtungsweisend für jede weiter Waldrodung in diesem Land sein.

„Nebenbei“ geht es auch noch um andere Umwelt-Streitpunkte im Görtschitztal, die gerichtsanhängig sind. So sollen da, wo 2014 das HCB-Desaster seinen Ausgang gefunden hat, zusätzliche „Ersatzbrennstoffe“ – sprich Müll – verbrannt werden. Auch dafür gibt es bereits einen zustimmenden Bescheid der Landesregierung der beeinsprucht wurde. All das findet mehr oder weniger unter Ausschluss der breiten Öffentlichkeit statt, weil sich die Medien in nobler Zurückhaltung üben. Lediglich der bereits auf der „Abschussliste“ stehende Journalist Franz Miklautz, hat über die Vorgänge schon ausführlich berichtet. So ist es nur logisch, dass die Gegner der Rodung bzw. Erweiterung der Müllverbrennung, einen Kampf David gegen Goliath führen.

Auf der einen Seite stehen ein mächtiger Konzern mit einer Anwaltskanzlei und die Landesregierung, die sich für die Causa sogar eine private Sachverständigenkoordination leistet. Auch der scheintote Kärntner Naturschutzbeirat/Umweltanwaltschaft, eine Abteilung der Landesregierung, ist keine wirksame Unterstützung für Bürgerinteressen. An der Seite der IZG und der Privatperson steht ein (1) Anwalt und die Bürgerinitiative Neumarkt/Stmk., weil die Kärntner ohne sie überhaupt keine Parteistellung hätten. Es dürfen nämlich nur „amtlich zugelassene“ Bürgerinitiativen Einwände einbringen. Sonst könnte ja jede dahergelaufene Bürgerin / Bürger eine eigene Meinung vertreten. Damit die hohen Verhandlungskosten für die Bürger überhaupt zu finanzieren sind, bedarf es neben den IZG-Mitgliedsbeiträgen die finanzielle Unterstützung des Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen (BIV). Wer also in diesem ungleichen Kampf zur Waffengleichheit beitragen möchte, ist herzlich eingeladen, eine freiwillige Spende in eigenem Interesse zu leisten. (IZG – Raiffeisenbank Mittelkärnten, Bankstelle Wieting; IBAN: AT59 3951 1000 0390 5098, BIC: RZKTAT2K511).

Es geht wie gesagt, um eine wichtige juristische Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für die Natur. Ungeachtet der jüngsten Umweltentscheidungen auf EU-Ebene, ist die Entscheidung am BVwG keineswegs eine „gmahte Wiesn“ für die Natur. Katharina Lehmayer, Präsidentin am OLG Wien hat vor wenigen Tagen im ZIP2 Interview kritisiert: „Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es noch den einen oder anderen Verbesserungsbedarf. Hier spielen Interessen mit, die mit der Organisation unabhängiger Gerichte nichts zu tun haben.“ Man sollte sich also durchaus auf Überraschungen einstellen. Der nächste Verhandlungstermin für die IZG in Wien ist bereits Oktober terminisiert. (PB)

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