AARHUS und die NGOs
Text: Peter Baumgartner
Am 6. Oktober 2023 steht die „Bürgerinitiative“ Zukunft Görtschitztal beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien wieder als „gleichberechtigter“ Diskussionspartner vor dem Richter. „Gemeinsam“ mit Sachverständigen (SV), Anwaltskanzleien der Projektwerber und UVP-Behörde soll verhindert werden, dass es im geschundenen Tal zu einem weiteren Umweltdesaster kommt.
Die dänische Wikinger Stadt Aarhus ist seit 25. Juni 1998 der Inbegriff des europäischen Umweltschutzes. Hier entstand der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag, der jeder Person weitreichende Rechte in Umweltschutzangelegenheiten zuschreibt. Wenn man so will, hebt die Aarhus-Konvention das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, auf eine breite Basis. Ein wesentliches Ziel des Übereinkommens von Aarhus ist das Recht auf Beteiligung zur Gewährleistung auf ein Leben in einer der Gesundheit und dem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt.
Seit 2005 ist die Aarhus-Konvention auch Bestandteil der österreichischen Rechtsprechung. „Trotzdem gewähren viele Vertragsparteien die zustehenden Rechte in vielen Bereichen nicht ausreichend“, bedauert das Ökobüro, die Allianz der Umweltbewegung. 2014 leitete die Union deswegen sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Und dass das tatsächlich noch immer ein Problem ist, davon können viele Bürger auch heute noch ein Lied singen. Getextet hat dieses Lied übrigens die steirische UVP-Behörde in der Landesregierung nach einer Melodie von Udo Jürgens.
AARHUS und die NGOs
Als Verhandlungsleiter
host in Zukunft ka Ruah.
Da werden`s plärr`n und quatschen
zum Schutz der Natur.
Do hot ma in der Verwoitung
laungsaum wirklich gnua
Aarhus und die NGOs
mochen uns in der
Verwoitung nimma froh, ja,ja
Aarhus und die NGOs
mochen uns nimma froh.
Gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beruht die Umweltpolitik der Union auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. Bei allen technischen Planungs- und Entscheidungsprozessen sollten die Auswirkungen auf die Umwelt so früh wie möglich berücksichtigt werden.
Die Beteiligung von Bürgern, Verbänden, Organisationen und Gruppen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, soll gefördert werden, verlangt die europäische Umweltpolitik. In Österreich wird das (fast) vorbildlich umgesetzt. Nur mit der Diskussion auf Augenhöhe hapert es noch…