David gegen Goliath

„Es ist schwer die Welt ehrenamtlich zu retten, wenn sie von anderen professionell zerstört wird.“

Wallfahrtskirche Maria Hilf ob Guttaring. Bild: Peter Baumgartner

Die Bürgerinitiative Zukunft Görtschitztal, hat einen Bericht zur aktuellen Lage in der juristischen Auseinandersetzung zwischen UVP-Behörde Land Kärnten und IZG verfasst. Für Leser, denen das Görtschitztal noch nicht so geläufig ist, dass ist jene himmlische Gegend, wo Menschen der lebende Beweis dafür sind, dass man viel aushalten und überleben kann und dass die Reparaturmedizin große Fortschritte macht. Das Asbest-Desaster im Tal haben viele zwar nicht überlebt – etliche aber doch. Und wie viele das HCB-Desaster überleben werden, wird man wahrscheinlich erst in ein paar Jahren sehen. In dieser Situation nichts zu tun, wäre für die IZG als eine kleine Gruppe Idealisten, unterlassene Hilfeleistung. Deshalb schwimmen sie gegen den Strom. Peter Baumgartner

Bericht

Am 06. Okt. 2023 wurde am Bundesverwaltungsgericht in Wien – BVwG – die Rodung von 80 ha Wald am Pemberg von w&p Zement GmbH bzw. Alpacem neu verhandelt. 

Gegen den zustimmenden Rodungsbescheid der Kärntner Landesregierung vom 12.07.2022, Zahl: 07-A-UVP-1358/200-2022, hat die BI „Initiative Zukunft Görtschitztal – IZG“ und ein Bürger aus Klein St. Paul berufen. 

Die Anrainergemeinde Klein St. Paul (Bürgermeister & Gemeinderäte) sahen keine Gründe für eine Beschwerde betreffend der Schutzgüter, die amtlich von den Gutachtern so bewertet wurden: Mensch Schallbelastung Beurteilung „C“; Natur Vogelarten ebenfalls „C“;  Verkehrsbelastung „A“; Wald / Forstwirtschaft „C“ und Raumordnung (Freizeit) „B“.

A steht für „Keine Auswirkungen auf ein Schutzgut/die Schutzgüter“. B heißt „Irrelevante, vernachlässigbare bzw. geringfügige Auswirkungen auf ein Schutzgut/die Schutzgüter“ und C bedeutet „Relevante, messbare Auswirkungen auf ein Schutzgut/die Schutzgüter.“  

Diese Bewertung der Gutachter wurde einem vermeintlichen öffentlichen Interesse gegenübergesetzt, was von der Anrainergemeinde im Zuge der mündlichen UVP-2000 Verhandlung vehement auch so zum Ausdruck gebracht wurde. Wir von der Bürgerinitiative IZG sehen das öffentliche Interesse jedoch geringerwertiger, weil die massiven Luftfrachten von ca. 770 000 Tonnen/Jahr unsere Umwelt, Landwirtschaft, Nutztiere und letztlich auch die Menschen im Görtschitztal extrem belasten. Folglich sehen wir nur ein privat-wirtschaftliches Interesse im Ansinnen um die massive Rodung. 

BVwG – Verhandlung am 06.10.2023 

Der Vertreter der Bürgerinitiative IZG in der Verhandlung weist darauf hin, dass die Problematik der Auswirkungen des Zementwerks auf das Tal bereits im Verfahren von der IZG umfassend vorgetragen, jedoch nicht behandelt wurde. Die UVP-2000 wurde zu eng abgefasst, nur die unmittelbaren Auswirkungen bewertet, nicht aber die mittelbaren Auswirkungen. Der abgebaute Kalkstein und Mergel werden ausschließlich im 400 m entfernten Zementwerk verarbeitet. Daher müsste auch der Zementprozess in dieser UVP-2000 aufgenommen werden. Die Genehmigung des Abbaus über geplant 45 Jahre, hat für die Umwelt und Görtschitztaler enorme Auswirkungen, weil die Emissionsluftschadstofffracht 2022 von gemessenen Stoffen 570 000 Tonnen plus der Fracht für die nicht gemessene Luftschadstoffe von ca. 200 000 Tonnen – also in Summe eine Emissionsfracht von 770 000 Tonnen/Jahr ergibt. Gerechnet über 45 Jahre beträgt die Luftschadstofffracht über 34 Millionen Tonnen an Luftschadstoffen. Diese Menge entspricht 1 732 500 LKW´s a 20 Tonnen. Diese Emissionsfracht gefährdet künftig unser Görtschitztal, die Umwelt, Landwirtschaft, Bürger und insbesondere Kinder massiv. Obwohl wir von der BI „Initiative Zukunft Görtschitztal – IZG“ eine Untersuchung der IST-Lebenssituation (Krebsinzidenz und Mortalitätsstudie) fordern und wir das auch in der mündlichen Verhandlung vom 21.02.2022 vorgebracht haben, wird diese Untersuchung von der Politik und den Behörden immer wieder verhindert. 

Folgende Stellungnahmen wurden von den diversen Gutachtern bei der Verhandlung vor dem BVwG abgegeben bzw. nicht abgegeben:

Die Umweltmedizinerin: Beurteilt zwei Luftschadstoffe (NOx und Staub) gemäß IGL-Grenzwerten und stellt fest: Keine Belastung!!  Die IZG bemängelt, dass es keine Untersuchungen gab zu: 

  1. Boden- und Wasseruntersuchungen: Hinweis auf eine ev. belastete Nahrungskette?
  2. Biologische Proben: Urin, Blut Untersuchungen – Auskunft über mögliche Belastungen?
  3. Identifizierung von Risikogruppen: Kindern, ältere Menschen etc. (Asbest, HCB, Schwermetalle).
  4. Gesundheitliche Beschwerden: Gibt es Beschwerden und Symptome und welcher Art?
  5. Medizinische Tests: Chronische Auswirkungen von Gesundheitsproblemen
  6. Psychosoziale Auswirkungen: Stress oder Angstzustände aufgrund von Umweltbelastungen.
  7. Risikokommunikation: Keine Kommunikation mit der Bevölkerung – weil es dazu keinen Auftrag gab. 

Verkehr Gutachter: Stellt fest, die Auslastung der Görtschitztaler Straße B92 ist nur zu 15% ausgelastet. Das bedeutet, die B92 Görtschitztal Bundesstraße verträgt noch 6-mal mehr Verkehr!! 

Klima Gutachter: Bescheinigt, dass die CO2 Emissionen vor allem aus den Fuhrwerken und Sprengungen stammen. Diese betragen im Jahr ca. 1.900 Tonnen CO2. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind aus fachlicher Sicht irrelevant. Hinweis BI IZG: Aus dem Kamin in Wietersdorf entweichen jährlich ca. 500 000 to CO2. Diese Menge hat lt. Gutachter keinen Einfluss auf das Klima! 

Emissionen Gutachter: Gutachter: „Quecksilber ist ein flüchtiges Schwermetall und kommt beim Abbau nicht vor. Auch bei der Rodung nicht. Es kommt höchstens aus dem Kamin der Zementproduktion.“ Hinweis BI IZG: Wird daher Quecksilber zu 100% mit dem Müll importiert und im Görtschitztal verteilt? 

Teilnehmender Bürger bei der Verhandlung fragt, ob man nicht hätte auch berücksichtigen müssen, dass es vor ca. 10 Jahren im Görtschitztal zu besonderen Quecksilberablagerungen insbesondere in Bäumen und im Humus kam? Begutachtende Umweltmedizin: „Darüber bin ich mir nicht sicher, ob ich die richtige Person für die Frage bin“. Wie sich Quecksilber dann weiterverhält und wo es sich ablagert, weiß sie nicht. Emissions-Gutachter: Diese besonderen (Quecksilber)Ablagerungen und der Störfall sind mir nicht bekannt. „Mir ist nur HCB bekannt“.

Raumordnung/Raumplanung (Freizeit und Erholung): BI-IZG fragt: Sie haben Raumordnung und Raumplanung mit „B“ bewertet. D. h., es gibt Auswirkungen.  

Wir fragen Sie, ganz in der Nähe ist das Natura-2000 Gebiet-Mannsbergboden, ein schützenswertes Gebiet und Erholungsgebiet und nach 400 m beginnt die Rodung. Spielt das alles keine Rolle mehr und hat keinen Erholungswert, können Sie uns das erklären? Gutachter: „In meiner Beurteilung hat das keine Rolle gespielt“. 

Waldökologie/Forstwirtschaft/Waldboden. BI-IZG fragt den Gutachter: Sie haben den Wald und die Ökologie mit „C“ im Gutachten eingestuft. Sie sagen im Endeffekt, dass der Wald nicht gerodet werden soll. Also die Nullvariante ist anzustreben, weil der Wald schützenswert ist. Wir sehen das auch so. Sie schreiben in Ihrem Gutachten von Schadstoffen, welche haben Sie gemeint? Gutachter antwortet: Fluor, Chlor, Schwefel (und auf Nachfrage) HCB ist da nicht genannt, weil es in der Verordnung für forstschädliche Schadstoffe nicht genannt ist. Anwesender Bürger fragt: Bleiben Sie dabei, dass nach wie vor, ein besonderes Walderhaltungsinteresse besteht? Gutachter antwortet: Ja. Es besteht nach wie vor ein besonders öffentliches Walderhaltungsinteresse, auf Grund der örtlich festgestellten hohen Schutzfunktion sowie hohen und mittleren Wohlfahrt- und Erholungssituation. BI-IZG: führt aus, dass man dem Gutachten sohin entnimmt, dass auf Grund der Gesamtbewertungssystematik die Auswirkungen mit „C“ bewertet wurden und überdies der Sachverständige zum Schluss gekommen ist, dass ein besonderes Walderhaltungsinteresse besteht. Aus seiner Sicht steht dem kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen. Anwesender Bürger fragt: Es geht um die beantragte Rodungsdauer von 45 Jahren. Haben Sie als Sachverständiger 25 Jahre vorgesehen? Gutachter antwortet: Ja. 

Bedauerlicher weise sehen die Bürgermeister und die Gemeinderäte der Anrainergemeinden diesen Umstand und viele andere Belastungen nicht!!
Und so weiter….

D’r Herrgott håt glåcht, wie er’s Landle hat gmåcht, håt si selber recht gwundert über går so viel Pråcht. Womit er nicht gerechnet hat ist, was die Politik draus machen wird…
Blick von Maria Hilf ins Görtschitztal. Bild: Peter Baumgartner

Die Behörde wird die Rodung von 80 ha wahrscheinlich dennoch genehmigen. Daher, nur gemeinsam können wir und die Bürgerinitiative einen positiven Einfluss auf die Entscheidungen und Maßnahmen rund um das Zementwerk mit Müllverbrennung nehmen. Wir von der IZG sind fest entschlossen, unsere Umwelt zu schützen und die Lebensqualität unserer Region zu bewahren.

Wir rufen alle Interessierten dazu auf, sich unserer Bewegung anzuschließen und gemeinsam für eine nachhaltige und gesunde Zukunft einzustehen.

Nächster Verhandlungstermin beim BVwG am 24. Oktober 2023 zur Causa: 

07-A-UVP-1385_12-2023 Bescheid zur Kapazitätserhöhung w&p Zement GmbH in Wietersdorf um 25 000 Tonnen pro Jahr von nicht gefährlichem Müll auf 122 400 Tonnen pro Jahr. Die Politik erklärt das Görtschitztal zum Müllverbrennungstal, da kommt noch mehr.

Die Bürgerinitiative „Initiative Zukunft Görtschitztal“ muss sich alle Verfahren gegen die Behörde Land Kärnten beim BVwG in Wien und Verwaltungsgericht in Klagenfurt selbst finanzieren, daher bitten wir Sie, um ihre Unterstützung. Bankverbindung: Raiffeisenbank Mittelkärnten, Bankstelle Wieting; IBAN: AT59 3951 1000 0390 5098