Sitzung der Kärntner Landesregierung
Text: Peter Baumgartner.
Am 10. Jänner 2023 findet die erste Regierungssitzung im neuen Jahr statt. Auf der Tagesordnung stehen so viele Punkte, dass man meine möchte, die Regierung will vor der Landtagswahl am 5. März noch schnell alles durchpeitschen, was nachher vielleicht nicht mehr möglich sein könnte. Einer der Tagesordnungspunkte lautet:
„w&p Zement GmbH, „Rodungsvorhaben Kalkstein- und Mergelbruch Klein St. Paul, UVP-Genehmigungsbescheid gemäß § 17 UVP-G 2000; Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2022, ordentliche Revision der Bürgerinitiative Neumarkt in Steiermark an den VwGH; Revisionsbeantwortung.
Dabei geht es um einen beeinspruchten UVP-Bescheid der LRG, den die „Bürgerinitiative Zukunft Görtschitztal“ (IZG) initiiert hat. Wie vom Gesetzgeber gefordert, können Bürger sie betreffende Bescheide nur beeinspruchen, wenn sie ganz bestimmte Kriterien erfüllen. Sinn und Zweck dieser restriktiven Bestimmungen ist, dass Bürgerinitiativen kleiner Ortschaften schon zahlenmäßig gar keine Chance haben, irgendwelche Rechtsmittel zu ergreifen. Wenn es dann, wie meist erforderlich, auch noch Rechtsbeistand und Gutachten notwendig sind, um ein Rechtsmittel ergreifen zu können, bleibt kleinen Gruppen oder Einzelpersonen keine Wahl. Sie müssen sich Hilfe organisieren. Auch in diesem Fall hat sich die kleine IZG von der größeren, zugelassenen Bürgerinitiative Neumarkt aus der Steiermark Hilfe geholt. Dies heißt jedoch nicht, dass die Geschichte für die IZG kostenlos ist. Im Gegenteil. Durch die juristischen Zwangsbestimmungen wird eine notwendige Bürgerbeteiligung massiv erschwert und verteuert. Im „Kärntner Fall“ kommt noch dazu, dass die Landesregierung unter medialer Beihilfe unterschwellig „ausländische Einmischung“ ins Treffen führt und damit die eigene Bevölkerung nicht nur diskreditiert, sondern eine gegenseitiges Aufstacheln in den sozialen Medien wissentlich in Kauf nimmt. Prompt sind nach der Veröffentlichung der „ausländischen Einmischung“ durch die Kleine Zeitung im Internet entsprechend gewünschte „Reaktionen“ aufgetaucht.
Inhaltlich geht es bei dem anhängigen Verfahren um eine rechtlich umstrittene Rodung großer Waldflächen und Abbautätigkeiten von Rohstoffen für die Zementgewinnung. Die Landesregierung als zuständige Behörde führt öffentliches Interesse ins Treffen. „Öffentliches Interesse“ ist ein Rechtsbegriff, den Juristen immer dann verwenden, wenn ihnen die Paragraphen ausgehen. Wenn ihnen nichts mehr einfällt und statt Vorschriften, unbestimmte und individuell händelbare Entscheidungshilfen herhalten müssen. So werden auch ein neuer Steinbruch und die Rodung von zig-Hektar Wald im Görtschitztal argumentiert. Wofür? Für noch mehr Zement. Kärnten hat mit 510 m2/Kopf den größten Anteil an Bodenversiegelung in Österreich, sagt das Umweltbundesamt. Das ist einsamer Spitzenwert. Dahinter liegt Niederösterreich mit 409 m2. Aber das macht nichts. 96 Prozent der versiegelten Flächen in Österreich sind dem Verkehr zuzuordnen. Auch da zählt Kärnten zu den Spitzenreitern und das fördert wieder die Auswirkungen des Klimawandels, sagen die Versicherer. Aber das macht nichts. Mit dem Straßenbau wächst die Zersiedelung und damit wieder das Verkehrsproblem. Macht auch nichts. Die Zementindustrie ist einer der größten Energieverbraucher. Auch egal, wir reduzieren die Wohnzimmertemperatur einfach auf 15 Grad. Barbara Blaha vom Momentum Institut meint, dass die Energievergeudung der Reichen nur per Gesetz wirksam bekämpft werden kann. Aber das wird nicht geschehen, denn die Wirtschaftslobby in Kärnten ist mächtig und hat einen Namen: Sozialdemokratische Partei (SPÖ).