Alles Bio oder was?

Text: Peter Baumgartner

Müllverbrennung ist keine erneuerbare Energie, sagen die deutschen Umweltverbände und fordert die Politik auf, entsprechend zu handeln. In Österreich ist man noch stolz auf rauchende Schlote.
Quelle: Peter Baumgartner

FunderMax ist ein „Biomasse“-Betrieb, schreibt Redakteur Uwe Sommersguter in der Kleinen Zeitung. Kann man so – aber auch anders sehen. Tatsächlich ist FunderMax GmbH. am Standort St. Veit an der Glan/Klagenfurter Straße laut IPPC Austria (integrated pollution prevention and control) jedenfalls eine Mitverbrennungsanlage. 3 t pro Stunde nicht gefährliche Abfälle und 10 t pro Tag gefährliche Abfälle, dürfen dort verbrannt werden. IPPC-Anlagen sind besonders umweltrelevante Abfallbehandlungsanlage und keinesfalls mit Bioanlagen vergleichbar. Laut Bescheid darf das Unternehmen pro Jahr insgesamt 164.636 t nicht gefährliche und fast 18.000 t gefährliche Abfälle verbrennen. Polystyrol, Gummi, Altreifen, Eisenbahnschwellen, Lacke und Farben, aber auch „Qualitätsklärschlamm“ etc., sind das, was in St. Veit verbrannt und wird und bei Sommersguter als „Biomasse“ durchgeht. Selbsterklärend, dass dementsprechend auch keine „Biomasse“ beim Kamin wieder rauskommt. Der letztgültige Bericht über Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen in Österreich legt zum Beispiel offen, dass es bei FunderMax/St. Veit im Berichtszeitraum wieder zu zahlreichen meldepflichtigen Grenzwertüberschreitungen gekommen ist. Darunter zum Beispiel auch das für die Lungen gefährliche Schwefeldioxid. Diese „Bio“-Müllverbrennungsanlage liefert also über die Partnerschaft mit der Kelag (sehr teure) „umweltfreundliche Fernwärme“. Das heißt, Fernwärmekunden bezahlen nicht nur die Energieversorgung, sie bezahlen auch dafür, dass sie den Rohstoff für die Verbrennung liefern dürfen und sie bezahlen für die eigene Vergiftung. Das nennt sich in Österreich „Kreislaufwirtschaft“ – wobei nicht ganz klar ist, ob nicht vielleicht die Pharmaindustrie der größte Profiteur bei diesem Deal ist. Sommersguter rechtfertigte seinen unvollständigen Bericht jedenfalls damit, dass es ihm inhaltlich ja nur um die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes gegangen ist. Maßgebliche Fakten kann man dabei schon mal großzügig beiseitelassen, sollte das wohl heißen. Da es sich jedoch um keine Werbeeinschaltung gehandelt hat – zumindest war der Beitrag nicht als solcher gekennzeichnet, gelten andere Regeln. Gerade bei sensiblen Themen geht es nicht darum was gesagt, sondern was verschwiegen wird. Solche Fehler sollten im Qualitätsjournalismus nicht vorkommen. Zumindest sind nach meinem Verständnis die Zuständigkeiten zwischen Werbung und Information im Journalismus klar geregelt. Allerdings ist es schon länger offensichtlich, dass in der Medienlandschaft „Biolumnisten“ immer dann ausrücken, wenn komplexe Sachverhalte einfach erklärt werden sollen.