Zum Artikel Blattschuss für das Jägerlatein vom 24. Juli 2023, betreffend das Volksbegehren für ein einheitliches Jagdgesetz in Österreich, nimmt Hermann Teschl Stellung.
Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, dass ein kleines Land wie Österreich neun verschiedene Gesetze mit verschiedenen Richtlinien für die Jagd hat. Je nach Einflussmöglichkeiten der Jägerschaft sind Gatterjagden und Aussetzen von gezüchteten Tieren für das Jagdvergnügen erlaubt oder verboten. Es sind auch verschiedene Richtlinien bei der Erstellung von Abschlussplänen zur Regulierung des Wildbestandes anzuwenden. Das Resultat ist, dass wir in Österreich den höchsten Schalenwildbestand Europas haben*. Verheerend sind dadurch die Auswirkungen auf die Naturverjüngung unserer Wälder. Es bemüht sich das Ministerium für Landwirtschaft mit einem „Wildeinflussmonitoring“ diese durch den hohen Wildbestand verursachten Schäden aufzuzeigen (z.B. im Bezirk Südoststeiermark wird keine Eiche aus der Naturverjüngung unverbissen höher als 80 cm). Obwohl es eine sogenannte „Mariazeller Erklärung“ gibt, in der eindeutig „Wald vor Wild“ festgeschrieben ist, werden diese Fakten von der Jägerschaft seit Jahren nicht zur Kenntnis genommen. Deshalb wird ein einheitliches Jagdgesetz gefordert, welches eine Anpassung der Wilddichte an ein ökologisch verträgliches Maß beinhaltet. Es ist bezeichnend für die Einstellung der Jägerschaft, wie an die Sache herangegangen wird. Zum Beispiel wird in der Steiermark mittels „Ukas“ des offiziellen Jagdverbandes jede diesbezügliche Diskussion mit der Jägerschaft verboten. Weiters ist es bedauerlich, dass gerade diesbezügliche Anliegen in der heutigen Zeit so wenig Gehör finden, herrscht doch weltweit Konsens darüber, dass intakte Wälder die Basis jedweder Klimapolitik darstellen. Die Erhaltung unserer einheimischen Mischwälder und die dadurch bedingte Reduktion des Wildverbisses sollte konsequenterweise Staatsbürgerpflicht sein.
*) Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes Wien vom 15.10.2016, GZ G7/2016: „Nach den Ergebnissen des Gesetzprüfungsverfahrens ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten“
Hermann Teschl/Fehring-Steiermark; Forstwirt und Vorstandsmitglied des Vereins „Naturwald Steiermark“.
Foto: Kevin Schulzbus / Jagd Österreich
Inzwischen hat die Österreichische Jägerschaft ausführlich zum Volksbegehren Stellung bezogen. Erwartungsgemäß kann die Jägerschaft mit den erhobenen Forderungen „wenig anfangen“. Vielmehr sieht die Jägerschaft zum Teil schizophrenen Forderungen und kaum Gesprächsbasis. Man darf Volksbegehren durchführen, findet die Jägerschaft, aber das vorliegende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz wird von der Jägerschaft abgelehnt. Gleichzeitig hat die Jägerschaft für sich erkannt, dass in der Öffentlichkeit offensichtlich das notwendige Wissen über die Jagd fehlt. Deshalb wurde eine medienwirksame Informationskampagne gestartet. Auftakt war das Ansuchen an DUDEN, den Jagdbegriff zu aktualisieren (Bild).
Info: Jagdfakten.at; jagd-oesterreich.at