§ 1 Begriffsbestimmungen
Text: Peter Baumgartner
In der Juristerei hat von jeher alles seinen Ursprung in den Begriffsbestimmungen. Man muss wissen worum es geht, wenn man verstehen will, wovon gesprochen wird. Das ist ganz selbstverständlich.
Nicht aber im normalen Leben. Da werden Begriffe immer durcheinander gewürfelt und Birnen mit Äpfeln verglichen. Danach wundert man sich über das Ergebnis. Aktuell typisches Beispiel ist die Debatte um die „ORF-Gehälter“. Die sollen öffentlich gemacht werden. Aber das wollen nicht alle. Namentlich Gewerkschafter haben da etwas dagegen. Kein Wunder. Sie wissen nämlich aus der marxistischen Lehre ganz genau, dass Arbeitslohn etwas mit Arbeitskraft zu tun hat. SPÖ/ORF-Gewerkschafter Lederer, der eine „Neiddebatte“ unbedingt vermeiden möchte, weiß bestimmt genau, wovon man spricht. Als ehemaliger Berater bei der Hypo Alpe-Adria Bank war er für die Third-Party-Communication und Soft-PR zuständig. Er hat quasi maßgeblich zur Lebensverlängerung der Banker beigetragen. Klar, dass man solche „Leistungen“ nicht in ein KV-Lohnsystem zwängen kann. ORF/SPÖ-Zentralbetriebsrat, Gemeinderat und Arbeiterkammerrat Werner Ertl, hat mit der ORF-Gehaltsdebatte naturgemäß auch keine Freude. Er kennt ja ganz genau die verheerende Wirkung auf die AK/ÖGB-Mitglieder – und ausgerechnet jetzt steht eine wichtige AK-Wahlen vor der Tür. Deshalb ist es ratsam, in Bezug auf Zahlungen immer genau die Begrifflichkeit zu beachten. Bei Parteisoldaten muss man den Begriff „Sold“ anwenden und schon hat das nichts mehr mit Hacklern zu tun. Manche Berater fressen ganz offensichtlich ihre ganzen Einnahmen gleich wieder auf, deshalb wird ihre Mio.-Bezahlung (steuerschonend) als „Diäten“ verbucht. Die FPÖ verwendet übrigens auch falsche Begrifflichkeiten, wenn sie von „Gagenparadies“ am Küniglberg spricht. Sicher gibt es auch „Mitarbeiter“, die man aus fachlicher Sicht durchaus als Laiendarsteller bezeichnen könnte und für die daher eine (frei vereinbarte) „Gage“ als angemessen erscheint. Aber das würde zum Beispiel die Reinigungskräfte diskriminieren. Genauer zu prüfen wäre noch, ob nicht manche Gehälter als „Kick-back“ oder „Schweigegeld“ abzubuchen sind. Zunehmend setzt sich allgemein der Begriff „Heuer“ durch, weil – „hire and fire“ – die Flexibilisierung in der Arbeitswelt generell zunimmt. Sehr oft gibt es auch eine Bezahlung, meist aus öffentlichen Mitteln, fürs Nixtun. Das nennt man dann Prämie, Förderung, Transferleistung oder Zuschuss. In bestimmten Fällen wird sogar ein ausdrückliches „Leistungsverbot“ vergolten. Ganz wichtig ist dabei die deutliche Abgrenzung zwischen Gehalt und Besoldung oder wie es so treffend heißt, „Alimentation“. Also quasi eine angemessene, lebenslange Versorgungspflicht des Steuerzahlers an bestimmte (auch untätige) Leistungsempfänger. Zusammenfassend: Ja, Veröffentlichungen sind gut und notwendig. Was öffentlich ist, muss öffentlich sein. Aber man muss dabei auch genau auf die Begriffsbestimmungen schauen.