Wo ein Wille, da ein Uferweg

Text: Peter Baumgartner

Der freie Seezugang beschäftigt weiterhin das gemeine Volk. Alljährlich zur warmen Jahreszeit, begibt sich die Journalisten Zunft auf Feldforschung. Ein Journalist in Badehose ist neu.

Abgesehen davon, dass die Recherche des Journalisten Thomas Martinz für den Bericht „Große Seen-Sucht“ in der Kleinen Zeitung für ihn wahrscheinlich eine willkommene Gelegenheit war, bei Sonnenschein das muffige Büro ganz legal in Richtung Strand verlassen zu dürfen, wiederspiegelt die Arbeit jedoch ein typisches Beispiel von „verspielter Journalismus“. In positivem Sinn natürlich – davon gehe ich mal aus. Verspielt könnte ja auch geistesabwesend bedeuten. Nein, ich meine eher, der Redakteur wollte im Bewusstsein seiner Machtlosigkeit spielerisch wirken und war dabei höchstens etwas abgelenkt. Wie ein Delphin. Er macht lustige Figuren, schwimmt zwischendurch aber immer wieder.

Was war passiert? Nach der mühsamen Sedierung der „Mutbürger“ durch die Polit-Anästhesisten, die mit ihrem Seen-Volksbegehren für einigen Wirbel gesorgt hatten, wurde es langsam wieder „still um den See“. Bis ORF-Eco Spezial vor ein paar Tagen der Frage nachging, wem die Seeufer eigentlich gehören. Dabei stolperte die Redaktion über den Begriff „Gemeingebrauch“, der im Wasserrechtsgesetz eigentlich eindeutig geregelt und Grundlage jeder vertraglichen Transaktion von Seegrundstücken ist. Dennoch zeigte man sich vom Ergebnis der Feldforschung „überrascht“ und provozierte mit dem TV-Beitrag den Martinz-Selbstversuch, der prompt in Badehose die Strände der Promi-Villen abklapperte. Ein neues Medienformat war geboren – Floating Journalism.

Eröffnung „Freier Seezugang Rauschelesee“/2019; Wenn Gesichter Worte sprechen.
Quelle: LPD/Szalay

Gegenstand der Begierde ist der, vom Wasserstand abhängige und begehbare Uferstreifen, der naturgemäß nicht immer gleich ist. Die Grund- oder Pachtgrenze eines Ufergrundstückes endet, bzw. beginnt auch seeseitig natürlich immer am gleichen Punkt. Und der ist vertraglich an Gewässern mit schwankenden Pegelständen durch den „regelmäßig wiederkehrenden, ordentlich höchsten Wasserstand“ definiert. Klingt logisch und ist es auch. Nur ergibt sich daraus folgerichtig ein temporärer Uferstreifen – mal mehr oder weniger. Bei normalen Pegelständen ist der Uferstreifen kaum oder gar nicht sichtbar. Wenn der Wasserstand zum Beispiel bei längerer Trockenheit sinkt, „wächst“ das Ufer.  Dieser „neue“ Grund gehört natürlich nicht dem angrenzenden Grundstückseigner/Pächter, sondern ist bei öffentlichen Gewässern eben „Gemeingut“. Mit zunehmender Verbauung der Seeufer, wächst allerdings die sich aus dem „Gemeingut“ ergebende Problematik. Das haben die gescheiten Herrn und Damen in den Amtsstuben nicht bedacht. Plötzlich plantschen Hinz und Kunz vor der privaten See-Villa auf einem 1-Meter breiten, öffentlichen Uferstreifen. „Dank“ Klimawandel könnten sich vielleicht räumlich sogar bald Sonnenliege und Strandgriller ausgehen – vorausgesetzt, man kann wasserseitig anlanden. Uferseitig wird man das begehrte Land eher selten erreichen, denn einen Zugang an privaten Grundstücken vorbei, wird man meist vergeblich suchen. Es könnte aber auch der umgekehrte Fall eintreten und große Teile des privaten Ufergrundstückes dauerhaft überschwemmt werden. Das liebevoll gepflegte Rosenbeet und der Marmorbrunnen würden dann in den Fluten versinken. Die aufgeflammte Diskussion um den „Gemeingebrauch“ wird den Regelungsdruck jedenfalls erhöhen. In welche Richtung es gehen wird, kann man sich vorstellen. Ufer-Grundstücksbesitzer werden sich vorsehen müssen. Man muss kein Wahrsager sein um zu erahnen, dass der Wasserstand bald im Sinne der Pächter/Eigner „geregelt“ wird. Das war nicht immer so. 1857 zum Beispiel, befanden die Vorfahren der heutigen Beamten, man kann armen Keuschlern auch die Aufschüttung der Seeuferflächen erlauben, weil sie bei mehr Ertrag auch mehr Steuern zahlen werden. Weitsicht zählte damals noch zum Qualifikationsprofil eines Beamten.

Freier Seezugang Wörthersee. „Genießen Sie Kärnten“ Wir schützen freie Seezugänge für alle. In diesem Fall muss man schon auch klettern können. Quelle: Peter Baumgartner

Anderswo hat man von „Gemeingebrauch“ längst eine andere Vorstellung als bei uns. In Italien beispielsweise, haben sich an den Stränden unzählige kleine Herrschaftsgebiete gebildet. Jedes stabilimento balneare, jedes Strandbad, ist ein eigenes Königreich und der „Bagnino“ hebt die Strandsteuer ein. Wenn sich die EU nicht einmischt, wird es auch so bleiben. In Griechenland werden ähnliche Verhältnisse unfreundlich als mafiös bezeichnet. Dabei verdienen die Kommunen – im Gegensatz zu uns, wenigstens ein wenig mit. Einen ganz anderen Weg geht Monaco mit dem in Bau befindlichen neuen Stadtteil „Mareterra“, der buchstäblich Neuland schafft und das Land einfach um 3 Prozent vergrößern wird. Von wegen, Land kann man nicht vermehren! Nix für Flip Flop -Touristen natürlich. Der Anspruch lautet: Die teuerste Immobilie der Welt. Listig gingen und gehen die Schweizer vor, wenn sie den Anspruch haben, ihre schönen Gewässer auch öffentlich nutzen zu wollen. Als Roger Federer ein Seegrundstück kaufte, erwog man etwas humorvoll, dieses wasserseitig mit einer Brücke für ausgesperrte Uferwanderer zu überbauen. Das Haus, besser gesagt Federers-Stadtviertel, ist zwar bald fertig, aber öffentlichen Uferweg gibt es noch nicht. Tatsächlich umgesetzt hat man beispielsweise einen 841 Meter langen Holzsteg am Zürichsee (Beitragsbild) als Umgehung für einen nicht nutzbaren Uferbereich. Man stelle sich vor, das Glock-Anwesen am Wörthersee kann man einfach auf einem Ufersteg umgehen. Vermutlich würde die Artillerie vorrücken und den Steg in Stücke schießen. Wenig zimperlich, bayrisch eben, gehen unsere Nachbarn mit dem Thema freier Seezugang um. Wenn es darum geht, für die verfassungsrechtliche Durchsetzung der Bürgerrechte zu kämpfen, fährt gleich der Bagger auf. Bereits 1969 sorgte ein Bürgermeister durch eine Geröll- und Kies Schüttaktion vor einer Promivilla am Tegernsee für ein öffentliches Ufer. Viele Kollegen folgten seinem Beispiel und jetzt vor den Wahlen „kümmert“ sich die Bayernpartei wieder aktiv um das Thema Artikel 141 der Verfassung: „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“

Abkühlung für alle, fordern die GRÜNEN in Kärnten. Zu mehr reichen die Lücken im Schilf auch nicht und für einen Privatisierungsstopp ist es längst zu spät.

2017 forderte der Kärntner Schriftsteller Egyd Gstättner die „Rückeroberung“ des Wörthersees. In seiner Wahrnehmung steht der See in Geiselhaft der Reichen und Schönen. Ich war damals durchaus kampfbereit und hatte flugs eine Strategie erarbeitet. Leider wurde der Plan nicht umgesetzt. Vielmehr scheint zumindest in Kärnten ohnehin politischer Konsens in der Frage Uferverbauung zu bestehen. Quer durch alle Parteien, versichert immer der jeweilig zuständige Bürgermeister oder Bürgermeisterin, dass alle Bauprojekte rechtmäßig abgewickelt wurden. Die SPÖ Landesrätin Dörflinger versichert, „Wir haben alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgereizt, um dem Seenvolksbegehren weitestmöglich zu entsprechen“. Sogar der grüne Parteichef darf – dank der frühen Geburt, im Naturschutzgebiet am See leben und kann die Motorsägen in der Nachbarschaft einfach nicht hören. Und der Bürgerprotest ist enden wollend. Falls Einheimische überraschend doch aufbegehren, werden sie konsequent von den Medien totgeschrieben. Der Schweizer Galionsfigur für den öffentlichen Uferweg, Victor von Wartburg, könnte das nicht passieren. Er sagt kämpferisch: „Wo ein Wille, da ein Uferweg“.

Leserbrief 22.7.2017

Man wird sich mit der Situation jetzt wohl auch arrangieren müssen, denn der Flaschengeist wurde spätestens mit der Privatisierung der Bundesforste freigelassen. Der „schönste Finanzminister aller Zeiten“, selber ein Kind vom Wörthersee, hat allen gezeigt, wie der Hase läuft. „Das einzige was passiert ist, dass wir die Verwaltung an die Bundesforste übertragen“, erklärte Karl-Heinz Grasser 2001 zum Taschenspielertrick mit den Seen. „Wir wollen es nur effizienter und billiger machen. Die Bundesforste sind nur eine Verwaltungsgesellschaft“ – so Grasser. Und alle Schafe machten „bäh“. Seit 2001, beziehungsweise seit der Ausgliederung der „Verwaltungsgesellschaft“ im Jahre 1997, warten die Steuerzahler darauf, dass sich nichts ändert und dass es billiger wird. Tatsächlich wurde es für die Immobiliendeals billiger und vor allem einfacher, weil man nur noch einen Ansprechpartner aus den eigenen Reihen hat. Das Risiko übereifriger Beamten ist erledigt. Für das „Volk“ werden ein paar steile Treppen zum Wasser neben einer öffentlichen Legebatterie wohl ausreichen. Hat eh keiner eine Boesch Yacht, die Infrastruktur braucht.

Mehr freie Strände und weniger Konzessionen, fordern die Bürger an den Italienischen Stränden. In kleinen Grüppchen kämpfen sie gegen übermächtige Strandkaiser.
Quelle: Coordinamento Nazionale Mare Libero

Was die jetzige Diskussion um den Uferstreifen auslösen wird, ist vergleichbar mit 2001. Wer wollte, konnte damals die „Anlandungen“ kaufen – oder pachten. Die Bevölkerung „durfte“ Grasser und Molterer via Kleine Zeitung die Meinung sagen. Ja, und da war vor 10 Jahren noch etwas mit einem See-Untersuchungsausschuss. Eine Gewerkschaftsbank saß auch im Boot. Und ebenfalls vor 10 Jahren mutierte der Wörthersee offiziell zur „Schlafstätte“ (Christian Kresse/2013). „Der See wird immer privater“, befand der verzweifelte, inzwischen vertriebene Tourismusmanager und stellte die rhetorische Frage: „Was wollen wir den Gästen noch anbieten?“. Glücklich ist, wer vergisst. Vergesslichkeit dürfte eine dominante Eigenschaft der Ureinwohner sein. (PB)

Zum Artikel Blattschuss für das Jägerlatein vom 24. Juli 2023, betreffend das Volksbegehren für ein einheitliches Jagdgesetz in Österreich, nimmt Hermann Teschl Stellung.

Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, dass ein kleines Land wie Österreich neun verschiedene Gesetze mit verschiedenen Richtlinien für die Jagd hat. Je nach Einflussmöglichkeiten der Jägerschaft sind Gatterjagden und Aussetzen von gezüchteten Tieren für das Jagdvergnügen erlaubt oder verboten. Es sind auch verschiedene Richtlinien bei der Erstellung von Abschlussplänen zur Regulierung des Wildbestandes anzuwenden. Das Resultat ist, dass wir in Österreich den höchsten Schalenwildbestand Europas haben*. Verheerend sind dadurch die Auswirkungen auf die Naturverjüngung unserer Wälder. Es bemüht sich das Ministerium für Landwirtschaft mit einem „Wildeinflussmonitoring“ diese durch den hohen Wildbestand verursachten Schäden aufzuzeigen (z.B. im Bezirk Südoststeiermark wird keine Eiche aus der Naturverjüngung unverbissen höher als 80 cm). Obwohl es eine sogenannte „Mariazeller Erklärung“ gibt, in der eindeutig „Wald vor Wild“ festgeschrieben ist, werden diese Fakten von der Jägerschaft seit Jahren nicht zur Kenntnis genommen. Deshalb wird ein einheitliches Jagdgesetz gefordert, welches eine Anpassung der Wilddichte an ein ökologisch verträgliches Maß beinhaltet. Es ist bezeichnend für die Einstellung der Jägerschaft, wie an die Sache herangegangen wird. Zum Beispiel wird in der Steiermark mittels „Ukas“ des offiziellen Jagdverbandes jede diesbezügliche Diskussion mit der Jägerschaft verboten. Weiters ist es bedauerlich, dass gerade diesbezügliche Anliegen in der heutigen Zeit so wenig Gehör finden, herrscht doch weltweit Konsens darüber, dass intakte Wälder die Basis jedweder Klimapolitik darstellen. Die Erhaltung unserer einheimischen Mischwälder und die dadurch bedingte Reduktion des Wildverbisses sollte konsequenterweise Staatsbürgerpflicht sein.

*) Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes Wien vom 15.10.2016, GZ G7/2016: „Nach den Ergebnissen des Gesetzprüfungsverfahrens ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten“

Hermann Teschl/Fehring-Steiermark; Forstwirt und Vorstandsmitglied des Vereins „Naturwald Steiermark“.

Bildtext: Österreichische Jägerschaft pirscht zum Duden nach Berlin / Foto: Kevin Schulzbus / Jagd Österreich

Foto: Kevin Schulzbus / Jagd Österreich

Inzwischen hat die Österreichische Jägerschaft ausführlich zum Volksbegehren Stellung bezogen. Erwartungsgemäß kann die Jägerschaft mit den erhobenen Forderungen „wenig anfangen“. Vielmehr sieht die Jägerschaft zum Teil schizophrenen Forderungen und kaum Gesprächsbasis. Man darf Volksbegehren durchführen, findet die Jägerschaft, aber das vorliegende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz wird von der Jägerschaft abgelehnt. Gleichzeitig hat die Jägerschaft für sich erkannt, dass in der Öffentlichkeit offensichtlich das notwendige Wissen über die Jagd fehlt. Deshalb wurde eine medienwirksame Informationskampagne gestartet. Auftakt war das Ansuchen an DUDEN, den Jagdbegriff zu aktualisieren (Bild).

Info: Jagdfakten.at;  jagd-oesterreich.at

Is schon still uman See, hear kane Ruadar schlågn, nur de Fischlan springan

Text. Peter Baumgartner

Mitten im Sommer, es ist Hochsaison in Kärnten. In diesen wenigen Tagen gilt es in vielen Tourismuseinrichtungen – auch in der Schifffahrt auf den Seen, das Geld für den stillen Herbst und Winter zu verdienen. Für die Tourismuswirtschaft eine Zeit, in der buchstäblich jeder Tag zählt und für die von weit her gereisten Gäste soll es die schönste Zeit des Jahres sein. Punktgenau sperrt die Kärntner Landesregierung zu dieser Zeit den wichtigsten See des Landes.

Genau zu dieser Zeit, nach einigen wunderschönen Sommertagen, schlägt das Wetter (oder war es doch das Klima?) in Kärnten erbarmungslos zu. Eine wahre Sintflut bricht über weite Teile Kärntens herein und vertreibt die nicht wetterfesten Touristen. 1000 Einsätze an einem Tag, meldet die Landesalarm- und Warnzentrale. Bewohner müssen evakuiert werden, ganze Ortschaften sind von der Außenwelt abgeschlossen und Bewohner müssen über eine Luftbrücke versorgt werden. Hänge, ja ganze Berge graten ins Rutschen, weil der Boden schon völlig durchnässt ist. Freiwillige Helferinnen und Einsatzorganisation stehen vielfach am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Dass in solchen Ausnahmesituationen auch Fehler passieren, ist nur zu verständlich und verdient jede Nachsicht. Aber Systemfehler dürfen nicht zugedeckt werden um Konsequenzen zu vermeiden. Vielmehr müssen sie aufgedeckt werden, um daraus zu lernen und eine Wiederholung auszuschließen.

Wörthersee Schifffahrt informiert am 7. August 2023 über die Betriebseinstellung.
Quelle: Peter Baumgartner

So eine Fehlentscheidung war die komplette Einstellung der Schifffahrt auf dem Wörthersee am 7. August wegen Gefahr für Schifffahrt und Personen. Die noch verbliebenen Gäste standen bei zunehmender Wetterbesserung vor einem „stillen See“. Zwar wurde diese Fehlentscheidung rasch abgeschwächt, aber der Schaden war angerichtet. Über die Ursachen der amtlichen Saisonunterbrechung wird der Mantel des Schweigens ausgebreitet. Schon nach wenigen Tagen ist Gras drüber gewachsen und im (falschen) System ändert sich nichts. Damit ist der Keim für das nächste Desaster gelegt und kann ungehindert vor sich hin wuchern.

Was genau ist geschehen? Um das zu verstehen, muss man etwas tiefer in die Materie eintauchen und Medienberichte so lesen wie sie gemeint sind, als Ablenkung von den eigentlichen Geschehnissen. Im konkreten Fall wurde die Stilllegung der Schifffahrt am Wörthersee wegen der herrschenden Wettersituation thematisiert und daraus eine unmittelbare Gefahrensituation abgeleitet. Tatsächlich ging es um ein Koordinationsproblem verschiedener Entscheidungsträger. Ein symptomatisches Beispiel für eine überbordende Bürokratisierung, die sich Strukturen zum Selbsterhaltungszweck erschaffen hat und die nur noch durch eine Disruption aufgelöst werden kann.

6.8.2023 – HYDRO Kärnten Pegel Wörthersee 175 cm

Aber der Reihe nach: Wie eingangs beschrieben, herrschte in Kärnten Ende Juli/Anfang August eine Situation, die bedrohlich an die Geschichte mit dem Wörthersee-Mandl erinnerte. Allerdings, betroffene Gebiete wurden unterschiedlich stark überschwemmt. Entstanden ist die Situation jedoch nicht überraschend. Das Wörthersee-Mandl hatte sozusagen auch diesmal rechtzeitig gewarnt. Schon Ende Juli registrierte der Wetterdienst für das Seengebiet und die Drau in Kärnten ein Niederschlagsplus von 70 – 140 Prozent. In Klagenfurt lag die Abweichung vom Mittel im Juli bei 132 Prozent. Bereits am Freitag den 4. August informierte GeoSphere Austria über die zu erwartenden Wassermassen und der See Pegel stieg steil an. Am Samstag den 5. 8., wurden die Wochenend-Prognosen nochmals präzisiert, aber auch bereits Entwarnung für Montag, Dienstag und Mittwoch gegeben.  Am Montag den 7. August war der Wörthersee quasi voll. Das heißt, der Pegelstand kratzte an der Hochwassermarke. Das bedeutet in der Praxis, Akteure am See mussten schon ein paar Tage vor dem 7. August zusätzliche Maßnahmen treffen, um Personen- und Sachschaden zu vermeiden. Am Wörthersee, der zwar der größte See in Kärnten ist, gibt es nur einen amtlichen Pegelwert, der für den gesamten See gültig ist. Am Neusiedler See gibt es beispielsweise sieben Pegelwerte und einen Mittelwert. Es ist bei großen Gewässern normal, dass bei Hochwasser manche Uferbereiche und Infrastruktureinrichtungen überschwemmt werden, andere aber gleichzeitig ungefährdet sind. Was übrigens auch unmittelbar mit der Infrastrukturplanung zusammenhängt.

10.8.2023 – Hydro Kärnten Pegel Wörthersee 176 cm

Um diese Situation unbeschadet beherrschen zu können, dafür gibt es auf Schiffen einen Schiffsführer/Kapitän. Manche meinen zwar, Kapitäne auf Schiffen sind nur da, weil sie in ihren schmucken Uniformen für Passagierinnen nett anzusehen sind. Aber eigentlich tragen Kapitäne eine hohe Verantwortung und sind dafür da, um spezielle Situationen, wie sie am Wörthersee geherrscht haben, richtig einzuschätzen und richtig danach zu handeln (SFVO § 6 – Allgemeine Sorgfaltspflicht). Dafür werden sie in der Regel zwar unterbezahlt, sie sollten aber dafür ausgebildet sein. Jedenfalls gibt es entsprechende Gesetze. Man könnte von Seiten der Behörden den Reedereien und den Kapitänen also durchaus ein berechtigtes Vertrauen entgegenbringen und erwarten, dass vor Ort auch in kritischen Situationen die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Außer, und das könnte durchaus auch der Fall sein, man hat begründete Vorbehalte und zweifelt an der Kompetenz des zuständigen Personals. Genau das dürfte für das behördliche Einschreiten am Wörthersee eine Rolle gespielt haben. Am Ossiacher See nämlich, wo die gleichen Verhältnisse herrschten, überließ man die Entscheidung für Sicherheitsmaßnahmen der Schiffsbesatzung. Die hat ihren Job auch anständig gemacht. Sogar die Motorbootfahrer am Wörthersee unterwarfen sich schon am 6.8. (Pegelstand 175 cm) einer Selbstbeschränkung im Interesse der Sicherheit.

6.8.2023 – Ossiacher See-Schifffahrt setzt eigenständig die notwendigen Anpassungsmaßnahmen wegen Hochwasser. Quelle: Nageler Schifffahrt

Als die gesamte Schifffahrt am Wörthersee (7.8. später Nachmittag) zum Stillstand gebracht wurde, war das die alleinige Behördenentscheidung. Kein Reeder, kein Kapitän, kein Touristiker am See wurde involviert. Zumindest wurde es so kolportiert. Entsprechend überrascht klangen die Reaktionen der Betroffenen: Nicht nachvollziehbar, grundlos, mit uns hat niemand gesprochen. Manche hatten noch nicht mal einen Bescheid vorliegen. Tourismus Chef Adolf Kulterer von Klagenfurt schrieb die Verbotsanordnung „gewissen Verwaltungseinheiten“ zu, die dem Kärntner Tourismus in den letzten Jahren schon so viel Schaden zugefügt haben, wie noch nie. Die gesamte Schifffahrt am Wörtersee mitten in der Saison einzustellen, hielt Kulterer für eine überbordende Regulierung. Bei einem hohen Pegelstand von 178 cm wurde komplett eingestellt, aber schon bei zwei Zentimeter weniger, wurden die Verbote wieder gelockert. Am frühen Nachmittag des 9. August teilten die Landesregierung und die involvierten Behörden mit, dass das generelle Fahrverbot „nach reiflicher Überlegung“ wieder aufgehoben wurde. Tags zuvor hatte man angeblich die Situation am See ausgiebig erkundigt. Also nur wenige Stunden nach dem Verbot. Es sollte jedoch weiterhin eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorfahrzeuge – ausgenommen Linienschifffahrt und Einsatzfahrzeuge, eingehalten werden. Da war der Sturm der Entrüstung in den Amtsstuben schon angekommen. Dennoch sollen die Schiffsführer darauf achten – so wurde angeordnet, den Wellenschlag „bestmöglich“ zu reduzieren. Im Normalfall ist das eine beleidigende Bevormundung für Kapitäne, die natürlich selber wissen, was bei Hochwasser zu tun ist. Eine kompetente Standesvertretung hätte an dieser Stell sofort die Stopp-Taste gedrückt. Am Nachmittag des 11.8., der Pegel lag noch immer bei 173 cm, wurde neuerlich aktualisiert und weitere Lockerungen bekanntgegeben. Das heißt, innerhalb von rund 72 Stunden gab es drei Bescheide von fünf Behördenstellen. Wenigstens waren sie jeweils gleichlautend.

9.8.2023 – Ungehinderter Schiffszugang beim Lido möglich. Auch die Station Klagenfurt See kann problemlos befahren werden. Quelle: Peter Baumgartner

Zum Hintergrund: Die für das Schifffahrtswesen zuständige Behörde ist in der Kärntner Landesregierung bei der Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität angesiedelt. Leiter der Abteilung ist Dr. Albert Kreiner. Unterabteilungsleiter für das Verkehrsrecht und alle Verkehrsunternehmen ist Mag. Norbert Niederdorfer, der gleichzeitig auch Abteilungsleiter Stellvertreter ist. Sachgebietsleiter für das Schifffahrtswesen in der Abteilung ist Ing. Kurt Kofler. Zuständiger Referent ist der ÖVP-Landesrat Sebastian Schuschnig und somit politisch verantwortlich für ein besonders wichtiges und vielfältiges Referat. „Gefahr in Verzug“ und das Fahrverbot für die gesamte Schifffahrt am Wörthersee kam jedoch nicht von seiner für die Schifffahrt zuständigen Abteilung 7, sondern von der Abteilung 12 – Wasserwirtschaft. Diese Abteilung informierte unter Verweis auf das Schifffahrtsgesetz (§ 22 Abs. 2) das regional zuständige Magistrat Klagenfurt sowie die Bezirkshauptmannschaften Klagenfurt-Land und Villach-Land als örtlich zuständige Ämter über die Gefahrensituation am Wörthersee. Die Bezirksbehörden und der Bürgermeister von Klagenfurt, der bekanntlich nicht immer alles mitbekommt, was in seiner Stadt abläuft, ordneten auf Grundlage dieser Abteilung12-Meldung umgehend das Fahrverbot für den gesamten Schiffsverkehr am Wörthersee mit sofortiger Wirkung an. Offensichtlich ohne Rücksprache mit dem Schifffahrtsamt. Immerhin, die Abteilung 12 ist auch für „Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung“ zuständig. Nur arbeiten dort keine Leute aus dem Schifffahrtsamt und sie stehen auch nicht unter der politischen Leitung von LR Schuschnig, sondern von SPÖ LR Daniel Fellner. Eingeschaltet hat sich die Schifffahrtsbehörde erst bei der Lockerung der Maßnahmen am 11. August…

9.8.2023 – Polizeiboot „bewacht“ Linienschiff. Der ruhende Schiffsverkehr wird am Wörthersee besser bewacht, als der fließende Verkehr. Quelle: Peter Baumgartner

Besonders pikant ist bei der nicht vom Aussterben bedrohten „behördlichen Artenvielfalt“, dass in der 7er-Abteilung, wo die Schifffahrtsbehörde angesiedelt ist, auch die „Ombudsstelle für Unternehmen und Wirtschaft“ und der „Wirtschaftspolitische Beirat“ beheimatet sind. Daneben befinden sich noch weitere wichtige Zuständigkeiten, wie zum Beispiel wasserrechtliche Angelegenheiten der Wirtschaft. Ohne von all diesen Kompetenzen Gebrauch zu machen, kritisierte Landesrat Schuschnig die Abteilung 12 scharf, weil sie es war, die das Fahrverbot ausgelöst hat. Am 9. August, erst nach der ersten Lockerung, verkündete Schuschnig vollmundig: „Endlich haben die Behörden eingesehen, dass es in der aktuellen Situation eine pragmatische Lösung braucht.“ Ein peinlicher Versuch, den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Nun, einerseits wird von Umweltorganisationen schon seit längerer Zeit vermutet, dass sich die wirtschaftspolitische Kompetenz der Abteilung 7 in der „Hilfestellung“ für industrielle UVP-Verfahren erschöpft. Anderseits haben die Schifffahrt auf den Seen in Kärnten und der Wassertourismus insgesamt, in der Tourismusabteilung 7 eine untergeordnete Bedeutung. Der Wassertourismus wird in Kärnten nämlich nicht gestaltet, sondern als Randthema verwaltet. Typisches Beispiel: Einer ganzen Region, einschließlich der Stadt Villach gelingt es nicht, dauerhaft eine Schifffahrt auf der Drau zu erhalten. Auch der ÖPNV auf den Gewässern, anderswo fixer Bestandteil des ÖV und ebenfalls eine 7er-Kompetenz, findet in Kärnten überhaupt nicht statt. Dafür werden Projekte ernsthaft diskutiert, die nach der Landnahme an den Seeufern und in den Bergen, auch noch eine „Wassernahme“ befürchten lassen. Nichts desto trotz nützen Landespolitiker jede Gelegenheit, um sich mit der Hand am Steuerrad medienwirksam in Szene zu setzen. Zur Ehrenrettung der politisch Verantwortlichen muss man jedoch auch sehen, dass das fragmentierte Gewerbe selber, obwohl verfassungsrechtlich abgesichert, nicht in der Lage ist, ein einheitliches Bild mit Zukunftsperspektiven im Wassertourismus abzugeben. Oberstes Ziel der Interessensvertreter ist immer, dass Förderungen rasch ausgezahlt werden. Gerne auch ohne lange zu fragen. Getreu nach dem Motto, wir sind Fördernehmer und erst in zweiter Linie Unternehmer. Legitimiert wird das Trauerspiel durch das politische Dogma: In diesem überschaubaren Land soll Industrie und Tourismus gleichermaßen nebeneinander stattfinden. Das funktioniert jedoch nur dort, wo der Schwerpunkt auf Dark Tourismus liegt.

9.8.2023 – Trotz Hochwasser, unspektakulär der Wörthersee Abfluss, die Glanfurt. Kein Treibholz. Quelle: Peter Baumgartner

Die gute Nachricht ist, alles wird jetzt darauf ausgerichtet, dass ab sofort nur noch „authentische“ Bilder in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen. Message-Control ist bekanntlich ein Steckenpferd unserer politischen Elite und die Grundversorgung für manche Medien. Damit das funktioniert bekommt der Tourismusmanager viel (Steuer)Geld, mit dem er schöne Bilder produzieren kann. Ähnlich wie in der Mode-Branche. Man kann auch noch den billigsten Fetzen schön präsentieren. Statt mit dem Aufräumen in den Amtsstuben zu beginnen, freuen sich dann alle über die nur kurze Unterbrechung des Sommerfriedens. „Man soll Gäste nicht unnötigerweise weiter verunsichern“, sagt Wirtschaftskammer-Obmann Josef Petritsch im Zusammenhang mit dem überfallsartig verhängten Schifffahrtsverbot. Das wirft nur ein schlechtes Bild auf unsere heile Welt in der es nichts gibt, was es nicht geben darf. (PB)

Wer ist ein radikaler Chaote?

Text: Peter Baumgartner.

Die Grünen sagen, womit sich Landeshauptfrau Mickl-Leitner beschäftigen sollte.
Quelle: Die Grünen/NÖ

Klimakleber sind radikale Menschen, die andere davon abhalten, zu ihrer Arbeit zu kommen, sagt eine Landeshauptfrau, von der man zumindest ein Grundverständnis der gesellschaftlichen Zusammenhänge erwarten darf. Für die Landeshauptfrau als „normal denkende Person“, sind das radikale Chaoten, die hart bestraft werden sollen. Leider hat sie noch niemand gefragt, was dann jene Personen in ihren Augen sind, die mutwillig eine Umweltsituation herbeigeführt haben, die wir jetzt mit höchstem Einsatz bekämpfen müssen. Schon klar, diese Ökoraubritter sind die Zielgruppe, die Mickl-Leitner zu verteidigen hat. Aber zumutbar sind ihre veröffentlichten Gedanken nicht. “Wenn die Dummheit nicht dem Fortschritt, dem Talent, der Hoffnung oder der Verbesserung zum Verwechseln ähnlichsähe, würde niemand dumm sein wollen”, schrieb Robert Musil. So aber müssen wir schauen, wie wir mit der Schwarmdummheit leben können. Wir können sie nicht ausrotten und auch nicht ignorieren. Bestes Beispiel ist der kürzlich im hohen Lebensalter verstorbene Martin Walser. Zeit seines langen Lebens hat er gegen die Dummheit angekämpft, sie stets kritisiert und unermüdlich angeprangert. Auch Walser hat seinen Kampf gegen die Dummheit verloren. (PB)

Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar

Aufgefasst aus der Wandzeitung, ein Zitat von Ingeborg Bachmann

Text: Peter A. Werner/Krems an der Donau

Ein Bericht aus der WANDZEITUNG über den Journalist Franz Miklautz, sollte den österreichischen Bürger eigentlich aufrütteln und aus seiner Ja–Sager und mankann-ja-eh-nix machen Agonie holen. Das Traurige an dem Bericht des Herausgebers ist der Umstand, dass objektiver Journalismus in einem Land, in dem ständig von Demokratie und ihren Werten gesprochen wird, tatsächlich nicht viel übrig geblieben erscheint. Objektiver und unbeeinflusster Journalismus sind jedoch eine tragende Säule der Demokratie.

Es ist verständlich, dass simple und unkomplizierte Medien, vom einfach denkenden Staatsbürger lieber gelesen werde, als ein anspruchsvoller Bericht eines seriösen Mediums. Jedoch hat es mit journalistischer und mit demokratischer Pflicht überhaupt nichts zu tun, wenn einfach gestrickte Medium, anstatt seriöser Journalismus, gefördert wird. Dies ist nämlich gefährlich und trägt dazu bei, die Gesellschaft zu verunsichern und zu spalten. Diese Art von Journalismus die weder berichtet noch objektiv aufdeckt, ist der wahre Straftäter – nicht der Journalist der Unangenehmen und Verwerflichen auf der Spur ist und nach genauer Recherche darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die Herrn Miklautz für seine Arbeit als vermeintlichen Täter verantwortlich gemacht hat und dann wieder rehabilitieren musste, macht sich im System genauso schuldig wie die Medien, die subjektiv berichten. Hier nämlich fängt das gesamte Schlamassel des heute gelebten Journalismus an. Es wird eine Straftat in journalistischer Aufklärungsarbeit vermutet, die wahren Täter jedoch bleiben verschont. Das Warum und Weshalb zu hinterfragen, wäre nun jedoch eine notwendige Handlung der Staatsanwaltschaft.

Was allerdings im Falle Miklautz geschehen ist, entspricht genau der Spaltung der Gesellschaft. Es ist kein Wunder, dass nach solchen Geschichten der Volksmund nach einem starken Führer ruft! Fatal. Jedoch geht man nach solchen Gschichtln ganz schnell in die Normalität über und provoziert damit den nächsten Fall. Und schon entsteht der Eindruck, Übeltäter werden, besonders wenn sie wohlhabend oder politisch tätig sind, geschützt. Das Gefühl der Ohnmacht ist die gesellschaftliche Folge. Genau diese Ohnmacht erzeugt Ärger und wenn sich dieser Ärger durch Wiederholung steigert, entsteht Hass. Eben dieser führt zur Gewalt, vor der sich dann alle so fürchten. Gerade deshalb ist objektiver Journalismus, egal in welchem Bereich, mindestens so wichtig, wie die Gewaltentrennung, eine unabhängige Exekutive und eine unabhängige Justiz. Dort ist für Verschlagenheit, politische Incorrectness und Korruption nämlich kein Platz.

Wenn ein Land unabhängige Journalisten mit Restriktionen straft und diffamiert, ist es nur noch ein kleiner Schritt zu Orbans Ungarn. Darauf folgt bereits Putins Russland. Wohin dessen „Pressefreiheit“ geführt hat, merken wir alle. Der Fall Miklautz zeigt allerdings auch auf, wie nahe wir uns bereits an den genannten Schritten zu Orbans und Putins restriktiven Systemen befinden. Die Begründung darin ist schlicht und einfach, dass sich korrumpierte Eliten bedroht und gereizt fühlen und restriktiv auf ihre Widersacher reagieren. Genau hier aber beginnt die Gefahrensituation. Wenn nämlich die wenigen verbliebenen, objektiv arbeitenden Journalisten in ihrer Arbeit behindert werden, ist der Weg in die totale Subjektivität geebnet. Interessant wäre dann zu wissen, wie die Reaktionen und das Wehgeschrei der Verantwortlichen ausfallen. Auch die Reaktion derer, welche die Verantwortlichen letztlich gewählt haben, kann man sich bildlich vorstellen. Genau gegen dieses Szenario bedarf es Journalisten und Medien, die objektiv und unbeeinflusst berichten und zwar über die wirklichen Probleme und Mängel, die unserer Gesellschaft zu Grunde liegen.

Gerade als Mitglied der Europäischen Union, in der ständig von Menschenrechten und Wertegemeinschaft gesungen wird, sollte man sich den Risken einer Einschränkung des freien objektiven Journalismus bewusst sein. Wenn solche Fälle, wie eben der Fall Miklautz vorkommen, gehören die weder zu Tode diskutiert, noch ignoriert, sondern sorgfältig abgehandelt und zu guter Letzt als Paradebeispiele für eine unabhängige freie Gesetzgebung zum Wohle unserer Gesellschaft herangezogen.

Es bleibt zu hoffen, dass Herr Miklautz nach dieser nachhaltigen Beschädigung, durch eine mangelhafte Justiz, weiter seiner journalistischen Tätigkeit nachkommen will, diese unabhängig, frei und objektiv ausüben kann. Eines ist allerdings ganz klar! Dieser Fall ist die Rute im Fenster derer, die Unabhängigkeit und Freiheit aufgrund ihrer eigenen Verfehlungen und Schwächen einschränken oder gar abstellen wollen. Es gibt als Hoffnungsschimmer in der Trostlosigkeit des Boulevards und „ich wehe-wie-ein-Blatt-im-Wind“-Journalismus, doch noch einige Figuren die sich trotz erfahrener Schmach, für objektive Berichterstattung stark machen. Diesen und besonders dem Herausgeber der Wandzeitung, sowie Herrn Miklautz gilt mein Dank für ihre gesellschaftliche Verantwortung, ihren Mut und ihrer Standhaftigkeit. (PB)