Politiker sind keine Facharbeiter
Im Jänner 2023 überreichte Korruptionsexperte Martin Kreutner den Parlamentsparteien symbolisch eine Rohrzange, damit sie den „Wasserschaden“ reparieren, den sie selber angerichtet haben. Diese Aufgabe entspricht allerdings nicht ihrem Bildungsniveau.
Vor fast 40 Jahren, am 6. Oktober 1987, wurde der damalige SPÖ-Landeshauptmann Leopold Wagner von seinem ehemaligen Mitschüler Franz Rieser bei einer Maturafeier angeschossen. Als „Tatmotiv“ würde man heute Parteibuchwirtschaft angeben. Dazu muss man wissen, dass die SPÖ damals viele Jahre die Alleinherrschaft in Kärnten hatte und das SPÖ-Parteibuch sprichwörtlich die einzig gültige Landeswährung war. Deshalb hatten die Geschworenen mit dem Attentäter Mitleid. Er wurde nach allgemeiner öffentlicher Meinung tatsächlich benachteiligt, gedemütigt und übergangen. Er wurde sozusagen als Opfer der SPÖ-Parteibuchwirtschaft zum Attentäter. Heute weiß man, dass Kränkung und Demütigung vielfach Auslöser für Straftaten sind. Schlussendlich wurde Rieser nur zu drei Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt und auch noch vorzeitig entlassen. Postenschacher hatte also dem Politiker fast das Leben gekostet und dem Attentäter nur ein mildes Urteil eingebracht. Nicht überliefert ist, wer anstatt Rieser zum Schuldirektor ernannt und ob diese Besetzung mit dem Parteibuch bezahlt wurde. Geändert hat dieser dramatische Fall an der Parteibuchwirtschaft jedenfalls nichts. Geändert hat sich situationselastisch nur die Deutung. Ob Ämterkorruption, Ämterpatronage, Postenschacher, Freunderlwirtschaft oder liebevoll „Mauschelei“, nach wie vor finden mehr oder weniger grausame Fälle ans Licht der Öffentlichkeit. Immer gibt es Opfer und Profiteure – also Tuer und Lasser – und der Rechtsstaat muss Antworten darauf finden.
„Macht braucht Kontrolle“, ein Slogan, der besonders gerne von Politikern verwendet wird, für die Kontrolle eine lästige Nebenerscheinung der Demokratie ist.
Begonnen hat alles mit einem nassen Fleck, aber mittlerweile hat dieser Wasserschaden die Substanz des Gebäudes erreicht, diagnostizierte der „Sachverständige“ Alexander Van der Bellen im Oktober 2022 und meinte damit, dass das anhaltende Korruptionsthema an die Substanz der Demokratie geht. Die Erkenntnis dessen, reicht aber schon parteiübergreifend Jahrzehnte zurück, spiegelt sich längst in den Demokratie-Umfragen ab und dennoch zeigt sich auch hier, das Problem ist aktueller denn je. Vor genau sieben Jahren war sich Van der Bellen noch sicher, dass die Schönheit der Verfassung die größten Krisen der Republik beseitigen kann. Mittlerweile wissen wir, weder die Verfassung, noch die verteilten Rohrzangen, konnten den Wasserschaden im Demokratie-Gebäude beheben. Ein typisches Handwerker-Problem könnte man meinen. Wer den Umgang mit einer Rohrzange nicht gelernt hat, kann keinen Wasserschaden beheben. Handwerkliche Kenntnisse in der Politik haben bereits unter Bundespräsident Kirchschläger gefehlt, der händeringend nach Fachkräften gesucht hat, die Sümpfe trockenlegen können. Was wir aber heute zumindest schon wissen ist, dass die Juristen noch nicht wissen (wollen), wo Bürgeranliegen enden und Postenschacher beginnt. Meinetwegen kann man das auch noch unter Fachkräftemangel einordnen, aber langsam entsteht der Eindruck, Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. Vielleicht sollten die Wähler mehr Einstein studieren, statt wie ORF-Informationschef Webhofer, der vor dem Hintergrund der Ämterkorruption gemeint hat, ganz ohne Korruption wird es eh nie gehen und man wird immer Wege zur kriminellen Postenvergabe finden. Vor so einer Gemengelage brauchen wir uns erst gar nicht mit der Frage beschäftigen, wie man den Anstiftern und Nutznießern von Amtsmissbrauch Herr wird. Offensichtlich bräuchte es zunächst eine Gen-Analyse der österreichischen Gesellschaft und da sind wir schon wieder bei Einstein: „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“
„Die Mühle ist zu“, schrieb am 26. April 1997 Gerhard Praschak, Chef der Kontrollbank, bevor er sich mit einer Kugel das Leben nahm. Er wurde zum Opfer eines SPÖ-Postenkarussells, mit dem er mental nicht fertig wurde. Sein Freitod blieb wie alle anderen Versuche, der Parteibuchwirtschaft ein Ende zu bereiten, erfolglos.
Der kontinuierliche Niedergang der Demokratie und der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und in die Institutionen hat u.a. dazu geführt, dass im Mai 2022 das „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“ mit großer Anteilnahme der Bevölkerung durchgeführt wurde. Man wollte mit 72 Empfehlungen und Forderungen die „Stammeswirtschaft“ in Österreich beenden. Der Erfolg ist – Stand 2026 – überschaubar und in einigen Bereichen hoffnungslos. 2025 kam die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zum Schluss, Österreich hat von den bis dahin 19 ausgesprochenen Empfehlungen nur eine einzige zufriedenstellend umgesetzt. Immerhin werden Postenschacher-Opfer heute bereits „entschädigt“. Die im Fall Wöginger gedemütigte Finanzbeamtin Christa Scharf beging trotz Demütigung keine Straftat wie ihr Leidensgenosse Rieser 1987, sondern forderte „nur“ eine Entschädigung. Die hat sie auch bekommen. 5.000 Euro für „erlittene persönliche Beeinträchtigung“ wurden ihr zugesprochen. Bezahlt vom Finanzministerium, mit Steuergeld. Also halten wir fest, das ggst. Verfahren in der Causa Wöginger/Postenschacher ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, aber der Steuerzahler, der mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun hat, hat bereits 5.000 Euro Entschädigung für ein Opfer gezahlt. Ob es letztlich Schuldige geben wird, ob und welche Strafe sie bekommen werden, wissen wir noch nicht. Was wir aber schon wissen, der Nutznießer aus der ganzen Causa, hat sein privilegiertes Amt längst angetreten und es steht außer Zweifel, dass er es auch behalten darf – egal wie das Verfahren letztlich ausgehen wird. Hat irgendjemand noch Zweifel daran, dass etwas faul im Staate ist?

Im Gefolge der COVID-10-Pandemie wurden mit Stand 2024 fast 823 Mio. Euro Unterstützung an Non-Profit-Organisationen (NPO) ausgezahlt. Eine stichprobenartige Überprüfung des Rechnungshofes hatte zur Folge, dass es zu Förderkürzungen in der Höhe von 14,22 Mio. Euro kam. 3.782 Antragsteller wurden mit einer Rückforderung von insgesamt 21.91 Mio. Euro konfrontiert. Rückforderungen betrafen auch Non-Profit-Organisationen, die als Teil einer politischen Partei eingestuft wurden. Quelle: NPO Unterstützungsfonds/Rechnungshof 2.8.2024
Ähnlich wie ORF-Informationschef Webhofer, schreibt Claus Pàndy in der Kronen Zeitung, „Die Parteien werden immer neue Mittel und Wege finden“, damit die „Serviceleistung“ der Parteien für ihr Stammesvolk erhalten bleibt. Und tatsächlich könnte man den Eindruck gewinnen, die SPÖ in Kärnten mit ihrer historischen „Erfahrung“ in der Parteibuchwirtschaft, denkt aktuell bereits einige Schachzüge weiter, denn sie hat es geschafft, im Landtag ein einstimmiges Gesetz zu verabschieden, dass künftig gewisse Personengruppen ganz legal bei der Postenvergabe begünstigen werden. „Ehrenamt als Bewerbungsvorteil im öffentlichen Dienst“, lautete der Vorschlag. Mit der Begründung, dass man die Leistung von Menschen, die in einem Ehrenamt tätig sind, gesetzlich anerkennen möchte, sollen diese Personen bei Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der Sprung „Vom öffentlichen Dienst ins Ehrenamt“ pensionierten Beamten schmackhaft gemacht und erwartet, dass sie dann als ehrenamtlich Tätige ihre Expertise weiterhin in den Landesdienst einbringen. In diesem Zusammenhang wird sogar ausdrücklich eine „höhere Loyalität“ ihrem Arbeitgeber gegenüber erhofft. Natürlich soll an dieser Stelle niemandem eine vorsätzliche Ämterkorruption unterstellt werden. Gleichzeitig soll auch nicht grundsätzlich über den Wert einer NGO geurteilt werden. Fakt ist aber, dass viele „Ehrenämter“ in enger Verbindung zu Parteien stehen. Man spricht in diesem Zusammenhang von parteinahen Organisationen und Vorfeldorganisationen. Widerrechtlich ausgezahlte hohe Fördersummen sind hier amtsbekannt. Fakt ist auch, dass NGOs automatisch den „Halo-Effekt“ für sich in Anspruch nehmen und dieser „Heiligenschein“ schützt NGOs vor unabhängiger Analyse und Kontrolle. Das ist gefährlich und tatsächlich hat der Europäische Rechnungshof und sogar die österreichische Justiz, zahlreiche Verfehlungen im Bereich der „guten“ Gemeinnützigen aufgezeigt und zur Anzeige gebracht. Was der Kärntner Landtag mit seiner aktuellen Gesetzgebung gemacht hat, ist schlicht die Glorifizierung einer großen Gruppe (140.000 ehrenamtlich tätig Personen in Kärnten) und man ignoriert dabei, dass Moral, Charakter und Vertrauenswürdigkeit keine grundsätzlichen NGO-Eigenschaften sind. Im Zusammenhang mit öffentlichen Ämtern ist die NGO-Mentalität „Der Zweck heiligt die Mittel“, als besonders kritisch zu sehen.









