Nachhilfe in Demokratiebildung

Die kompromittierenden Chat-Nachrichten von Thomas Schmid sind fixer Bestandteil der österreichischen Politikgeschichte und sie reihen sich nahtlos in unzählige andere unappetitliche Polit-Affären der Alpenrepublik ein. Schmids Redseligkeit hat neben einem politischen Tsunami dazu geführt, dass erstmals ein Ding, sein Handy, zum „Mensch des Jahres“ ernannt wurde.

Schmid selber war ja „nur“ Multifunktionär. Als Rechts- und Politikexperte war Schmid zwar Büroleiter von Putins Schilehrer Wolfgang Schüssel und sogar Mitarbeiter von Paul Rübig (ÖVP), der als EU-Abgeordneter „selbstverständlich“ beruflich eng mit Öl- und Energiekonzernen zusammenarbeitete, selber schaffte Schmid es jedoch nicht bis an die Politspitze. Immerhin, für den Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG hat es gereicht – was jedenfalls beweist, als „Hure der Reichen“ zu arbeiten, bringt zumindest den gewünschten monetären Erfolg, damit man sich vom „Pöbel“ und „Tieren“ abgrenzen kann.

Inzwischen ist der ehemalige Kurz(Zeit)-Gefolgsmann aus der ÖVP-Partei unehrenhaft entfernt und ob er seine gesellschaftlichen Ansprüche erhalten kann, ist noch nicht ausgemacht. Zunächst muss er sich als Kronzeuge beweisen und einen weiteren ÖVP-ler über die Klinge springen lassen. Vor Gericht hat er dem ÖVP-Angeklagten Wöginger immerhin schon mal Nachhilfe in Demokratie gegeben. Der Nationalrat habe in der Sache Postenbesetzung einen „parteipolitischen Wunsch“ geäußert, so Schmid.

„Ein Bürgeranliegen ist etwas anderes“. Ziemlich peinlich für einen Parlamentarier, wenn er sich vom Pöbel vor Gericht erklären lassen muss, wie Demokratie funktioniert. Anderseits könnte Schmid mit seiner Aussage auch Wögingers Kopf retten, denn immerhin wurde in Kärnten schon ein Landeshauptmann begnadigt, weil es fraglich war, ob er die „strafrechtliche Tragweite seiner Handlung einzuschätzen vermochte“. In solchen Fällen kann es nämlich sein, dass die „Verurteilungsnähe“ nicht erreicht wird.

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