Ein Mann sieht ROT!

Text von Peter Baumgartner.

Mag. Alexander Todor-Kostic, Spitzenkandidat der VISION ÖSTERREICH-Landespartei Kärnten, hat in einem Schreiben an den Verfassungsgerichtshof am 5. April 2023 das Endergebnis der Kärntner Landtagswahl vom 5. März 2023 angefochten und gefordert, das gesamte Wahlverfahren aufzuheben.

Gestützt wird die Wahlanfechtung zusammenfassend darauf, dass die neue Bürgerpartei VISION ÖSTERREICH, obwohl sie alle Anforderungen für die Zulassung zur Wahl erfüllt hat, in der Berichterstattung aller führenden Leitmedien und vor allem im Österreichischen Rundfunk (ORF) weitgehend ausgegrenzt, diffamiert und von vielen öffentlichen Auftritten (Podiumsdiskussionen, Elefantenrunden, Schulinfoveranstaltungen etc.) willkürlich ausgeschlossen wurde. Todor-Kostic hält fest, „der gesamte Wahlkampf war allseits darauf zugespitzt, nur den traditionellen Parteien SPÖ, FPÖ, ÖVP, Team Kärnten, GRÜNE und NEOS eine Plattform in der Öffentlichkeit zu bieten, um sich dem potentiellen Wählerpublikum zu präsentieren.“

Quelle: Peter Baumgartner

Wohl in der Erwartung, dass seiner Wahlanfechtung durch den Verfassungsgerichtshof nicht stattgegeben wird, schreibt Todor-Kostic als „Anregung“ in seine Wahlanfechtung, man möge die Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts prüfen, weil alle Mitglieder „durch den Willen jener politischen Parteien in ihre Richterfunktion beim VfGH berufen wurden, die bei der gegenständlichen Landtagswahl in Kärnten gegenüber VISION ÖSTERREICH in unsachlicher Weise bevorzugt wurden.

Als Beweise führt Todor-Kostic eine ganze Reihe von Vergehen an, die sich im Wahlkampf zugetragen haben und sowohl vom ORF, privaten Medien und öffentlichen Einrichtungen begangen wurden. Alle Vorwürfe sind hinreichend belegt. Es ist also davon auszugehen, dass der VfGH nicht umhinkommen wird, eine mehr als deutliche Schieflage im Wahlkampf festzustellen. Die Frage wird sein, wie der VfGH diese Vergehen gewichtet und ob sie ausreichend Grund für eine Wahlaufhebung bieten. Die Möglichkeit besteht jedenfalls. Wir erinnern uns an die Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl-2016, deren Gründe nachträglich gesehen als „geringfügig“ erachtet werden und sie haben auch nur zu kleinen Strafzahlungen bzw. Freisprüchen geführt.

Zusätzlich zur Wahlanfechtung hat Todor-Kostic eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz gegen den Journalist Thomas Cik/Kleine Zeitung und Univ. Prof Dr. Matthias Karmasin, wegen vorsätzlicher Verbreitung irreführender und falscher Nachrichten über die VISION ÖSTERREICH eingebracht. Auch bei dieser Gelegenheit hat Todor-Kostic die engen personellen Verflechtungen in Kärnten kritisiert und Befangenheit in den Raum gestellt. Wegen des Verdachts auf Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl (§ 264 StGB), hat Todor-Kostic auch die beiden Wahlversteher Kathrin Stainer-Hämmerle und Peter Plaikner bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Was den ORF und seine „Verletzung des Objektivitäts- und Unparteilichkeitsgebotes“ betrifft, hat Todor-Kostic auch eine eigene Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria eingereicht. Auch diese Beschwerde ist mit Fakten ausreichend untermauert und man darf gespannt sein wie sich die Medienbehörde entscheiden wird.

Quelle: Peter Baumgartner

Das „freie Wahlrecht“ wird u.a. damit begründet, dass niemand in seiner Wahl beeinflusst werden darf. Das „freie Wahlrecht“ ist mehrfach, durch das B-VG, EMRK, Strafgesetzbuch und Landesgesetze abgesichert und unbestritten ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung. Man könnte also davon ausgehen, dass auch die Wahlbehörden, insbesondere die Landeswahlbehörde, der die oberste Leitung von Wahlen obliegt, ein Auge auf das freie Wahlrecht haben sollte. Kein einziger Vorwurf, den Todor-Kostic zum Wahlgang vorgebracht hat, war jedoch für die Landeswahlbehörde Anlass, regulierend einzugreifen. Es ist daher absolut an der Zeit, endlich auch über die wirkmächtige Tätigkeit der Landeswahlbehörde zu diskutieren und insbesondere die Frage zu stellen, ob es nicht einer, der Zeit entsprechenden, klareren Formulierung der Wahlgesetzgebung bedarf.

OSZE-Wahlbeobachtungen finden regelmäßig bei Bundeswahlen statt und haben auch Österreich schon viel Kritik eingebracht (Z.B. 2016: Einige Bedenken hinsichtlich der zunehmenden Konzentration des Medieneigentums und der Auswirkungen, die dies auf die Vielfalt der politischen Ansichten in den Medien haben könnte.) OSZE-Wahlbeobachtungen haben jedoch auf Länder- oder Bezirksebene keine Bedeutung und sind daher ein unvollständiges demokratisches Mittel, die Demokratieentwicklung in einem Land zu beobachten. Das ist bedauerlich und sollte überdacht werden. Im Sinne von „wehret den Anfängen“, muss jede demokratische Wahl gleichermaßen den Regeln entsprechen.

Die EU ist zwar grundsätzlich der Meinung, dass gerechte Wahlen eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sind, aber EU-Wahlbeobachtungen finden leider nur außerhalb Europas statt. Man vertraut also offensichtlich den Mitgliedsländern, dass sie ihre Wahlen nach freien und demokratischen Prinzipien abhalten. Dennoch kommt immer wieder Kritik aus der EU an einzelnen Mitgliedsländern und manche Mitglieder, wie zum Beispiel Ungarn, stehen regelmäßig in der Kritik. Die EU wäre also gut beraten, ihr Jahres-Budget für Wahlbeobachtungen von 38 Mio. Euro auch für Wahlbeobachtungsmissionen in Europa – egal auf welcher Ebene, zu verwenden.

Quelle: Peter Baumgartner

In der Zusammenschau lässt sich vorsichtig formuliert feststellen, was die Abhaltung freier und demokratischer Wahlen in Österreich und generell in Demokratien betrifft, gibt es viel Luft nach Oben. Inakzeptabel sind Unzulänglichkeiten auf institutioneller Ebene. Diese sind mit aller Macht rasch zu beseitigen. Sehr bedauerlich, aber nicht weniger gefährlich, ist die fehlende Selbstreinigungskraft von Organisationen, die einerseits für sich in Anspruch nehmen, ein Recht auf demokratische Werte zu haben, selber aber wesentliche Defizite in der Anwendung demokratischer Regeln erkennen lassen. Gemeint sind hier insbesondere Journalistenverbände, aber auch wissenschaftliche, kirchliche und kulturelle Einrichtungen.

Als ob das alles noch nicht ausreichen würde, um ein Trauerbild der österreichischen Demokratie zu zeichnen, gibt es dennoch eine Spitze des Eisberges, die noch nicht ausreichend gewürdigt wurde: Am Beispiel der Landtagswahl in Kärnten lässt sich darstellen, dass kein einziger Vertreter/keine einzige Vertreterin der demokratischen Werte, angesichts der vielfältigen Missstände bei der Wahl aufgestanden ist und Widerspruch eingelegt hat. Keine einzige Kandidatin/Kandidat der etablierten Parteien hat sich gegen die Ausgrenzung der demokratisch legitimierten Kleinparteien gewehrt und ist für deren demokratische Rechte eingetreten. Vollkommene Ignoranz ist dafür noch die harmloseste Beschreibung. In Wahrheit ist es ein demokratisches Sittenbild unserer politischen Elite, die weder den Sinn, noch den Wert der Demokratie verstanden hat. Mehr als deutlich sichtbar wird dieses Sittenbild im Wahlergebnis: Weit vor dem Wahlsieger SPÖ liegt unangefochten an der Spitze die Nichtwählerpartei. Geht dieser Trend so weiter, wird man sehr bald die Frage nach der demokratischen Legitimität von gewählten Regierungen stellen müssen. (PB)

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