Der „Durchbruch zur Bürgergesellschaft“
Wenn sich anerkannte Umweltorganisationen gemäß § 19 Absatz 7 UVP-G 2000 innerhalb ihres Wirkungsbereiches „einmischen“ und Bürgerinteressen vertreten, dann ist das in der politischen Wahrnehmung „Einspruchstourismus“ und muss per Gesetz dringend abgeschafft werden.
Schon seit Jahren bestellt die ÖVP-Kärnten mit medialer Unterstützung der Kronen Zeitung den Acker für einen „STOPP von Einspruchstourismus“ durch „ausländische“ NGOs. Man möchte nur noch örtlich unmittelbar betroffenen Bürgern ein Mitspracherecht einräumen. Krone Redakteur Fritz Kimeswenger, ehemals Leiter der ÖVP-Öffentlichkeitsarbeit in Kärnten, assistierte im Februar 2022 seinen ehemaligen Arbeitgeber mit dem öffentlichkeitswirksamen Wording von „Steirische Anmaßung“ und ignorierte damit auch gleich das Legalitätsprinzip. Inzwischen ist die ÖVP-Kärnten schon fast am Ziel angekommen. Selbst im Landtag gab es im Juni 2026 keinen Widerstand gegen „aus dem Weg räumen“ von lästigen Umweltschutzorganisationen. SPÖ-Abgeordneter und Industrie Aufsichtsrat Willegger unterstellte NGOs dabei, dass sie ein „Hemmnis für die Wirtschaft“ darstellen. Auch die Oppositionsparteien FPÖ und Team Kärnten verhalfen dem ÖVP-Ansinnen zu einem einstimmigen Beschluss. Und jetzt, wo auf Bundesebene die Novelle zum UVP-Gesetz ansteht, scheint zumindest auch der zuständige Minister bereits überzeugt davon zu sein, dass die wirtschaftliche Zukunft des Landes vom Begraben der NGOs abhängt. Damit es die Gesinnungsgenossen in Wien leichter haben, hat die ÖVP-Kärnten gleich einen „Gesetzesvorschlag“ eingebracht, wie man dem „Einspruchstourismus“ den Garaus machen kann und ein entsprechendes Rechtsgutachten am 27. Juli in Klagenfurt der versammelten Presse präsentiert. Artig haben alle Medien die „Informationen“ weitergeleitet. Kritische- oder Sachfragen wurden nicht gestellt.

Man hätte zum Beispiel fragen können, wessen „direktes Lebensumfeld“ nach Meinung der Kärntner Politik von Klimaauswirkungen tatsächlich betroffen ist. Lediglich die Kleine Zeitung hat sich zumindest eine zweite juristische Meinung eingeholt und diese auch veröffentlicht. Der Aufschrei von Kärntner Umweltorganisationen blieb bisher erwartungsgemäß aus. Man beißt ja nicht die Hand, die einen füttert und der Naturschutzbeirat/Umweltanwalt will sich keine Arbeit aufhalsen. Lediglich ein paar große Umweltorganisationen (Global2000, Greenpeace) und die Grünen, nehmen einen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und auf die Demokratie war. Das Gejammer wird die strammen Politiker aber nicht jucken. Stattdessen sollte künftig in UVP-Verfahren eine Waffengleichheit eingefordert und dessen Sinnhaftigkeit der Öffentlichkeit glaubhaft erklärt werden.
Gleiche Rechte und Pflichten für Antragsteller, Behörden und Bürger. Wenn künftig ein UVP-Antrag mit unvollständigen Antragsunterlagen eingereicht wird, wird das Verfahren gar nicht eingeleitet. Wenn Kärntner Bürger keine steirische NGO zur Hilfe holen dürfen, dann dürfen in Kärnten auch keine Wiener Anwälte und „Schwachverständige“ tätig werden. Wenn die Tätigkeiten und Kompetenz von NGOs eingeschränkt werden sollen, dann dürfen künftig Amtssachverständige nur mehr ausschließlich für ihre Behörde tätig werden und sie müssen alle Einkünfte offenlegen. Wenn die Politik einem Standortanwalt weitgehende Rechte einräumt, dann soll sie die gleichen Rechte auch einem Bürgeranwalt einräumen. Wenn sich die UVP-Behörde ein privates, nicht unabhängiges Verfahren und Umweltmanagement im Bewilligungsverfahren mit Steuergeld leistet, dann müssen in diesem Gremium auch die Bürger paritätisch vertreten sein. Wenn der Wirtschaft direkt in der Landesregierung ein Büro zur Verfügung gestellt und „Amtshilfe“ to go gewährt wird, dann sollten auch Bürgerorganisationen dieselben Privilegien genießen können. Dann würde sich ja schnell zeigen, wie es mit dem Demokratieverständnis in unserer Parteienlandschaft bestellt ist.

Die Grüne Landessprecherin Olga Voglauer ärgert sich aktuell über den „Einspruchstourismus“ – Sager der Kärntner ÖVP. Voglauer ortet deshalb ganz schlau einen ÖVP-Angriff auf legitime Bürgerrechte und bringt die Causa in den Zusammenhang mit der Kärntner Umweltanwaltschaft, die nach ihrer Meinung einzigartig in Österreich, nicht unabhängig ist. Da hat die Nationalrätin zumindest nicht ganz Unrecht. Allerdings ist ihr Aufschrei eher dem bereits laufenden Wahlkampf in Kärnten und weniger dem Sachthema geschuldet. Voglauer braucht die mediale Aufmerksamkeit, denn außer Volksgruppenkompetenz hat sie und ihr Team nicht viel mehr zu bieten, als grün reden und rot/schwarz denken. Die Grüne-Spitzenkandidatin und ihr gesamtes Kärnten Team, hat in den vergangenen Jahren viele Gelegenheiten verpasst, um die Umweltpolitik im Land positiv zu beeinflussen. Selbst die medienwirksame Walterskirchen-Volksbefragung ist nicht mehr als eine PR-Show, sollte Voglauer doch wissen, dass in Kärnten nicht die gewählten Mandatare den Kurs bestimmen („politisches Versagen“/Holub-2012!). Was die Umweltanwaltschaft betrifft, hat Voglauer wohl schon vergessen, dass die von ihr kritisierten Zustände maßgeblich von ihrem Parteikollegen Rolf Holub 2017 in das Naturschutzgesetz geschrieben wurden, der wohl in weiser Voraussicht auf seine wirtschaftliche Zukunft (Kelag-Aufsichtsrat), kein Interesse daran hatte, die Umweltanwaltschaft unabhängig zu machen. Holub war es auch, der der Jägerschaft ein rechtswidriges Stimmrecht in der Umweltanwaltschaft verschafft hat, dass bis heute niemand stört. Voglauer hat auch nie kritisiert, dass die Bürgerrechte mit der Novelle-2021 zum Naturschutzgesetz wieder arg beschnitten wurden.
Übrigens wird der Feldzug gegen die Bürgerinteressen in Kärnten nicht nur von der ÖVP, sondern von allen Landtagsparteien geführt. Die will Voglauer im Hinblick auf mögliche Partnerschaften nicht zu sehr vergrämen. Alle Verschlechterungen in Bezug auf die Umweltanwaltschaft und Umweltorganisationen, wurden im Landtag mehrheitlich beschlossen. Dafür wurden die Interessen der Wirtschaft, deren Umweltkompetenz legendär ist (Wörthersee neu einstufen), auch einstimmig massiv gestärkt. Allerdings hat sich die SP-Umweltreferentin Schaar 2023 mit der Installierung des (nicht unabhängigen) Kärntner Klima-Beirates einen grünen Ohrstecker gekauft, weil ihr vielleicht die Übermacht der Wirtschaft innerhalb der Landesregierung schon komisch vorkam. All das hat Voglauer und ihr Team natürlich genau so wenig bemerkt, wie den nahtlosen Wechsel des prominentesten Umweltbeamten – 30 Jahre Herr über alle UVP-Verfahren, auf die Wirtschaftsseite. Oder hat man sich bei den Grünen alles für künftige Wahlparolen aufgespart?

Bild: Büro LRin Schaar
Presse-Redakteurin Anneliese Rohrer sprach in ihrem Buch über das Ende des Gehorsams abschätzig von einer „Zuschauer-Demokratie“, in der die Bürger in Österreich heute zwar immer jammern, sich aber nicht einmischen und schon gar keinen eigenen Beitrag leisten. Auch die Politik wünscht sich vordergründig mehr „Bürgerbeteiligung“ und spricht von Ermöglichung zur Teilnahme am politischen Geschehen. In Wahrheit haben alle die Andreas Kohl ÖVP-Bibel am Nachtkastl liegen („Durchbruch zur Bürgergesellschaft“/1999), die den Parteifunktionären lehrt, wie man sich aus der Zuständigkeit und Verantwortung verabschiedet, ohne die eigene Macht zu verlieren. Heute, mehr als 25 Jahre nach der Kohl-Doktrin, gibt es mehr als je zuvor Ehrenamtliche und „Gemeinnützige“, die von den Politikern verhätschelt und bei Laune gehalten werden, damit sie oft unter prekären Verhältnissen öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie alle hängen am Fördertropf ihres Herrn – solange sie sich an eine andere Kohl-Lehre halten: „Hände falten, Klappe halten“. Gefährlich und per Gesetz zu verbieten sind nur jene „Kümmerer“, die auch ohne Förderung das Maul aufreißen und dessen Rückgrat noch für einen aufrechten Gang sorgen kann.









