Alles Staat oder was? Ist das die Lösung aus der Krise?

Die Schweizer sind bekanntlich sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Aber sogar sie wissen, man kann im Leben nicht alles haben. Auf schweizerisch heißt das, „Das Weggli und den Fünfer bekommt man nicht“. Man kann nicht das Weckerl (Weggli) und den Fünfer den es kostet haben. Zwei Vorteile, die sich gegenseitig ausschließen.

Die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Kärnten lud vor ein paar Tagen zu einem Vortragsabend, der von Dr. Oliver Picek, Wissenschaftler am Momentum Institut, geleitet wurde, ein. Vorweg, nein, abschließende Antworten auf die Frage, ob der Staat alle Probleme lösen kann/soll, gab es nicht. Dr. Picek erläuterte ausführlich die bisher gezeigte Verantwortung des Staates in den aktuellen und vergangenen Krisensituationen, was es gekostet hat und was sinnvoll oder weniger sinnvoll war. Zusammenfassend kann man vielleicht sagen, die staatliche Hilfe war und ist hoch, sehr hoch sogar, manchmal aber auch zu wenig. Oft war sie nicht zielführend und gar nicht selten völlig nutzlos. Aber ob der Staat alles richten kann oder soll, blieb offen. Und zwar deshalb, weil gar nicht klar ist, wofür der Staat eigentlich alles zuständig ist. Es gibt nämlich keinen Katalog wo man nachschauen könnte, was alles in die Lösungskompetenz des Staates (und den nachgeordneten Ländern, Gemeinden) fällt. Also macht man es sich einfach: Der Staat ist für alles zuständig. Je nach Blickwinkel heißt es dann „Vollkaskogesellschaft“ oder „Fördernehmertum“.

Diskussionsleiter Herwig Draxler wunderte sich zum Beispiel, dass in Kärnten neuerdings sogar der kostenlose Glühlampentausch für private PKW-Besitzer zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählt. Aber das könnte man noch als Wahlwerbegeschenk abbuchen. Komplizierter wird es, wenn verlangt wird, der Staat „soll mehr für das Klima tun“. Da darf man schon nachfragen, hat der Staat (allein) das Klima versaut? Oder sollte da, nach dem Verursacherprinzip, zum Beispiel die Zementindustrie ihren Teil zur Lösung beitragen, anstatt zusätzlich die Hand aufzuhalten? Man könnte auch fragen, warum ein gesundes Unternehmen in einer Krisenzeit nicht zuerst zur Hausbank oder zu den Investoren pilgert, anstatt gleich nach öffentlicher, nicht rückzahlbarer, Förderung zu rufen? Und wenn der Staat schon „einspringen“ muss, warum soll er dann keine Anteile am Kredit-Fördernehmer dafür bekommen? Es muss ja nicht gleich das Gespenst der Verstaatlichung auferstehen.

Eigentumsverhältnisse können sich schnell ändern. Besondere Achtsamkeit bei kritischer Infrastruktur scheint geboten. Quelle: IBBS

Noch mehr Diskussionsbedarf besteht, wenn man sich mit der Frage der kritischen Infrastruktur beschäftigt. Ein Volkswirtschaftler, ein gewisser Herr Alexander Van der Bellen, hat bereits 1987 bei einer Vorlesung die Frage aufgeworfen, ob die Abschaffung der verstaatlichten Betriebe angesichts einer möglichen Auslandsabhängigkeit wirklich so g’scheit ist? Am Beispiel der Ersten Donaudampfschiffahrtsgesellschaft kam Van der Bellen zum Schluss, nein, es ist nicht zwangsläufig richtig nur auf Gewinne zu schauen. Rückblickend war Van der Bellen ein Visionär mit seiner Meinung, denn heute gehört die vormals staatliche 1. DDSG Reederei einem ukrainischen Oligarchen, der noch immer die wichtige Voest mit Rohstoffen beliefert. Was aber, wenn Putin den Krieg gewinnt und die 1. DDSG plötzlich russisch wird? Sogar Dr. Georg Wailand hat kürzlich in der Krone geschrieben, es ist nicht egal, wem eine Firma gehört. Die Privatisierung der vormals staatlichen Betriebe hat nicht deshalb dazu geführt, weil sie im Besitz der (unfähigen) Republik waren, sondern weil sie im Besitz von politischen Parteien – namentlich ÖVP und SPÖ – waren. Und zwar schon sehr lange. Als 1950 in Österreich das „Krauland-Ministerium“ in die Luft geflogen ist, hat der Richter resigniert bemerkt: „Was der Republik gehört, gehört der ÖVP und der SPÖ“. Wir sollten aufpassen, dass das überbordende „Engagement“ des Staates nicht wieder zu einer Besitznahme durch Parteien führt.

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