Menschen „vergiften“ ist verfassungskonform
Die Zahl der freiwilligen und unfreiwilligen Nichtwähler im Vergleich zum Wahlvolk, hält sich bald die Waage. Nahezu bei jeder Wahl könnte eine „Nichtwählerpartei“ locker die Mehrheit bilden und damit würde eine Minderheit das Wahlvolk abbilden. Somit ist es mit dem Kelsen-Ideal eigentlich eh schon vorbei. Das ist aber nicht das einzige demokratiepolitische Problem. Am Ende werden die letzten verbleibenden Wähler zu Nihilisten verformt.
In Staaten wie in Österreich, wo es regelmäßig wiederkehrend Korruption, Amtsmissbrauch, Postenschacher und Mediendemokratie gibt, spricht man nicht einfach von irgendwelchen dubiosen „Demokratie-Konstruktionen“. Man sagt zurückhaltend „liberale Demokratie“ und meint unter Nachsicht aller Taxen maximal „Wahldemokratie“ oder schon etwas abwertender „beschädigte Demokratie“.
Ein Zustand, den jedenfalls auch Österreich seit 2022 innehat und der von der verantwortlichen schwarz/grün-Regierung damit entschuldigt wurde, dass der Gesetzgebungsprozess bei der COVID-19-Pandemie etwas „unkonventionell“ abgelaufen sei. Das ist noch sehr kalmierend formuliert. Zur Erinnerung: Die Landeshauptleute-Konferenz, ein Gremium ohne jegliche gesetzliche Legitimation, hat am 18. November 2021 einen landesweiten Lockdown und gleich noch die Impflicht für die gesamte Bevölkerung beschlossen. Eine „Macht im Schatten“ (Verfassungsjurist Bußjäger) hat also in einer Nacht und Nebel Aktion etwas gemacht, wofür Parlamente nach genauen Regeln zuständig sind.

Hinterher herrschte bei manchen Landesfürsten Katzenjammer und die Impfpflicht wurde – obwohl beschlossen, eh nie umgesetzt. Der noch amtierende Kärntner SP-Landeshauptmann Peter Kaiser hingegen, schon immer die Kreidestimme der Nation, findet jedoch bis heute nichts Unanständiges an der „Machtergreifung“ und „Einstimmigkeit“ unter den Landeshauptleuten reicht für den strammen SPÖ-Demokrat allemal.

Grundsätzlich herrscht jedoch Konsens in der Republik, dass in der Demokratie Gesetze die Grundlagen für staatliches Handeln sind und in den Parlamenten beschlossen werden. Es ist die Aufgabe von demokratischen Parlamenten mit ihren demokratisch gewählten Abgeordneten, die Grundlage politischer Prozesse und damit die Organisation des Staates zu organisieren. Jetzt könnte man eine eigene lange Diskussion über die Legitimität unseres Parlamentes führen und zahlreiche Entscheidungsprozesse oder Arbeitsabläufe hinterfragen. Fakt ist, dass das Vertrauen in die Demokratie sinkt – auch in Österreich.
Die Gründe dafür sind vielfältig und beruhen, wie beispielsweise der Demokratieindex zeigt, nicht allein auf der parlamentarischen Arbeit. Dennoch gibt es auch eine maßgebliche inhaltliche Kritik an der Organisation der parlamentarischen Arbeit. Taktische Spielchen – Stichwort „Trägerrakete“, schalten defacto die Parlamentsarbeit aus oder behindern sie nachhaltig. Dennoch ist es nicht verboten, sondern „legitim“. Ebenso der freiwillige Verzicht auf unabhängige Mandatsausübung. Mangelhafte Transparenz, situationselastische Geheimhaltung, undurchsichtige Einflussnahme von Lobbyisten, Behinderung der direkten Demokratie, aggressive und despektierliche Diskussionskultur. All das und noch mehr gibt es in unserem Parlament und findet sich in der Qualität der parlamentarischen Arbeit wieder.
Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus (Art. 1 B-VG)
Eine falsche Erzählung wird nicht richtiger, wenn man sie oft genug erzählt. Besonders dramatisch, nur 44 Prozent (Foresight/2024) der jungen Menschen in Österreich glauben, dass das politische System gut funktioniert.
Sichtbarer Ausfluss unrühmlichen Parlamentsarbeit sind Fakten. Zum Beispiel, dass der Verfassungsgerichtshof zunehmend als „Reparaturbetrieb“ für das Parlament einspringen muss und somit ein kleines Richterkollegium zum Gesetzgeber wird. Eigentlich sollte sich der VfGH auf die Einhaltung der Verfassung konzentrieren. Doch schon mit der Exekution der zunehmenden Menschenrechtsfragen als Folge schlechter Parlamentsarbeit, entsteht der Eindruck, der Verfassungsgerichtshof ist mehr ein Grundrechtsgerichtshof. Dazu noch die zunehmende Zahl an Reparaturen von ganz einfachen Gesetzen, die ohne jeden Zweifel vom Parlament allein zu erarbeiten sind oder maximal beim Bundespräsiden im Mistkübel landen sollten. Doch der fürchtet sich vor der eigenen Macht und delegiert lieber an die Normenkontrolle des VfGH.
Die dauernde penetrante (Über)Forderung des VfGH wirft die Frage auf, ob der Reparaturbedarf von Gesetzen aus Dummheit oder aus Kalkül „passiert“. Vielleicht will man den VfGH einfach nur mit Arbeit „zuschütten“, damit er auf keine blöden Ideen kommt und/oder wenn es heikel wird, einfach keine Zeit hat. Man ist geneigt, Dummheit auszuschließen, auch wenn es manchmal den Anschein hat. Bleibt noch Kalkül. Dafür spricht auch die „Trägerraketen-Strategie“. „Schauma moi, obs eini geht.“ Wenn nicht, muss halt der VfGH zur Reparatur ausrücken. Das ist nichts anderes als eine Selbstaufgabe des Parlaments (oder anderer gesetzgebenden Körperschaften) und zeigt, dass das defizitäre Vertrauen in die Politiker absolut gerechtfertigt ist. Dass es dabei mitunter zur veritablen Staatskrise führen kann, ist den Parlamentariern offensichtlich egal. Das hat sich beispielsweise gezeigt, als der Bundespräsident auf Verlangen des VfGH das Finanzministerium per Exekution zum Handeln zwingen musste. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass ein übermotivierter Landeshauptmann einen Verfassungsrichter geklagt hat, weil dieser sich nicht seiner Rechtsansicht beugen wollte. Dagegen ist das verfassungsgerichtliche Herumwühlen im Schweinestall fast schon belustigend.

Das Jahr 2024 war durch den seit 2009 anhaltenden hohen Anfall an Beschwerden und Anträgen im VfGH gekennzeichnet. Insgesamt 5.376 (!) neue Rechtssachen wurden zuletzt an den VfGH herangetragen. Artikel 140 B-VG, verfassungswidrige Gesetze, sind dabei ein Schwerpunktthema. Neben den Herausforderungen, dem sich der VfGH im Zusammenhang mit dem Parlament pausenlos stellen muss, ist wahrscheinlich das Bundesland Kärnten quasi der Angstgegner für die Verfassungsrichter. Dem Land und seinen Politikern ist schon vor langer Zeit das Verständnis für die verfassungsgemäße Arbeit abhandengekommen. Das betrifft nicht nur den Angstgegner Haider, sondern auch beispielsweise dessen Gehilfen und Nachfolger mit dem 10er-Schlüssel Gerhard Dörfler, dem die weisungsgebundene Justiz ein Attest ausstellen musste, um ihn vor den Verfassungsrichtern zu schützen. Von „Freibrief für politische Willkür“ war die Rede.
Übrig geblieben ist ein schwer gedemütigter Verfassungsgerichtshof und bis heute unbehelligte Politikerinnen und Politiker, die dennoch Respekt sogar aktiv einfordern. Damit wurde zwar noch keine Neuauflage einer verfassungswidrigen Regierung begründet, aber die Bevölkerung nahm die Eruptionen seismografisch wahr und verhöhnte den Bundespräsidenten, als der im Mai 2019 die gesamte Bundesregierung in die Wüste schickte und trotz Regierungsversagen die „Eleganz und Schönheit der Verfassung“ poetisch in den Fokus rückte. Unbeschadet dessen mahnt Prof. Walter Berka aus rechtswissenschaftlicher Sicht, dass der VfGH den „rechtspolitischen Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers respektieren soll. Das ist aber defacto ein Freibrief für die „Korrumpierung des Rechts“ und um die Verfassungsbestimmungen nach Lust und Laune verändern oder ergänzen zu können. Der bestehende Wildwuchs an Verfassungsbestimmungen in den unterschiedlichsten Gesetzen zeugt vom situationselastischen Gestaltungswillen, der nur schwer wieder korrigiert werden kann. Es geht also auch und gerade aus wissenschaftlicher Sicht in der Gesetzgebung um dauerhafte Macht und Einfluss. Es geht eben nicht um Demokratie, sondern maximal um die Wahldemokratie. Es geht nicht um die grundsätzliche Regel, dass das Recht vom Volk auszugehen hat, sondern um die Durchsetzung der Ziele feudalistischer Machtstrukturen.
Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Abhaltung eines Verfassungskonvents eingeplant. „Vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen“ werden Ziele grob beschrieben. Die neue Verfassung soll jedenfalls „auf der Höhe der Zeit“ sein. Was immer das auch heißen mag. Man kann nur vermuten, die Verhandler hatten bestimmte Vorstellungen, was zeitgemäß sein könnte. Die taxative Aufzählung grob umrissener Themen beinhaltet zunächst keines der bekannten Probleme, die im Interesse des 1. Artikels sofort zu ändern wären. Vielmehr ist eine Fortschreibung bestehender Missstände zu erwarten und im Worst Case womöglich eine weiter Verschlechterung, weil der Verfassungsgerichtshof zum Beispiel auf die zunehmenden Umweltfragen und die damit einhergehende körperliche Unversehrtheit derzeit so gut wie keine Antwort hat. Es ist zwar verboten Menschen zu verletzen oder zu töten, es ist aber „verfassungskonform“ sie zu vergiften – wenn die Grenzwerte dabei nicht überschritten werden.









