Weltbodentag – 2025
Der Weltbodentag-2025 am 5. Dezember stand im Zeichen von „Gesunde Böden für gesunde Städte“. Es ging dabei um eine Bewusstseinsförderung zum nachhaltigen Bodenmanagement, um Erosionen und Verschmutzungen zu reduzieren, damit dadurch eine bessere Wasserfiltration und -speicherung erreicht werden kann. Weitgehend ging es also wieder darum, an die Vermeidung von „Bodenversiegelung“ zu erinnern. Doch inzwischen hat man längst Mittel und Wege gefunden, um das Unwort zu vermeiden.

Der WWF fordert ein starkes Bodenschutzgesetz, weil die aktuelle österreichische Bodenstrategie nur ein „Papiertiger“ ist. Unter dem Begriff Bodenschutz subsumiert der WWF den Bodenverbrauch für gesunde Böden und meint in Übereinstimmung mit der Bevölkerung zu sein, die strengere Gesetze und Maßnahmen gegen den Bodenverbrauch setzen will. Greenpeace verfolgt zum Weltbodentag das gleiche Ziel und fordert explizit die Landeshauptleute auf, Österreichs Böden endlich verbindlich zu schützen und nicht zu verbauen.
Besonderen Handlungsbedarf sieht man bei Greenpeace in Kärnten (und OÖ), wo jegliche Schutzmaßnahmen fehlen. Präziser formuliert Umweltminister Totschnig seine Ziele für die (Papiertiger)Bodenstrategie: „entscheidend sind gesunde Böden“. Totschnig fokussiert dann aber auch auf die Raumplanung und den Bodenverbrauch, weil bis zur verpflichtenden Umsetzung der neuen EU-RL zur Bodenüberwachung, die dann Prioritäten setzen wird, hat man noch etwas Zeit (Dezember 2028) und tatsächlich sollen gesunde Böden ohnehin erst 2050 erreicht werden.
Derzeit sind in der Union bis zu 70 % der Böden degradiert und verschlechtern sich weiter (EU-RL 2025/2360). Rechnet man noch ein paar Verzögerungen und Vertragsverletzungsverfahren dazu, ist man vielleicht bei 2070, wenn Maßnahmen endlich zu greifen beginnen. Die Latte, um das Ziel zu erreichen, liegt also tief und kann leicht überwunden werden. Bis dahin bleibt die Last der Verantwortung, tatsächlich Veränderungen herbeizuführen und zukünftige Generationen zu sensibilisieren, allein bei den Bildungseinrichtungen, die unabhängig und auf Fakten passiert, Ausbildung vermitteln können. Für diese Bildungseinrichtungen ist es derzeit ein harter Kampf, weil wirtschaftliche Interessen, Föderalismus, „Förderalismus“ und Parteiwirtschaft der Durchsetzung einer gesunden Bodenbewirtschaftung in der richtigen Reihenfolge entgegenstehen.

Die Gemeinde Villach hat sich im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann für die „Totalsanierung“ der Deponie Auenpark (K 33) im Stadtgebiet entschieden – einstimmig. Ein UVP-Verfahren scheint – wie in Kärnten üblich, nicht notwendig zu sein. Es ging bei der Entscheidung um prognostizierte Projektkosten von „ca. 74, 6 Mio. Euro“. Die genaue Summe konnte man am Abstimmungstag trotz vorliegenden Bescheids des Landeshauptmannes noch nicht sagen. Es könnten sogar vor Baubeginn noch „geringe Kosten“ anfallen. Diese wurden der Einfachheit halber gleich mitbeschlossen – ohne zu wissen, was unter „gering“ zu verstehen ist. Ebenfalls beiläufig wurde der Öffentlichkeit erklärt, wie die Gesamtkosten der Sanierung ungefähr aufgeteilt werden. Quasi im Vorbeigehen, unter einem Punkt, wurden noch gleich ein paar andere, weitreichende Entscheidungen unter einer einzigen Stimmabgabe abgehandelt. Zum Beispiel solche „Kleinigkeiten“, wie der Verkauf der sanierten Grundstücke. Diverse Verträge und Ablösen, liefen auch gleich mit. Beim brillant orchestrierten demokratiepolitischen Seiltanz, hatte die Opposition im Gemeinderat dem gewünschten Abstimmungsergebnis nicht viel entgegenzusetzen. Nur ein Gemeinderatsmitglied, eine Kammerfunktionärin, verließ aus „Befangenheit“ die Sitzung.

Die Altlastensanierung ist grundsätzlich auf Bundes- und Landesebene klar geregelt und wird vornehmlich aus dem überforderten Altlastenfonds finanziert. Eine Sanierung hat das Ziel, die Ursachen der Umwelt/Gesundheits-Gefährdung zu beseitigen. Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Risikoabschätzung. Dabei hilft die 3-teilige Einstufung der Altlasten. Die Deponie Auenpark hat mit der Klasse 3 ein geringes Risikopotential. In der Ausschreibung des Dienstleistungsvertrages heißt es, dass die Arbeiten auch für KMUs geeignet sind, um den rechtskonformen Sanierungszielwert zu erreichen. Ein besonderes Gefährdungspotential durch die Altlast, dürfte auch den Gemeinderäten nicht ersichtlich sein. Immerhin gibt es die Altlast schon viele Jahrzehnte, wurde bereits umgelagert und mehrfach – auch als Kinderspielplatz und „Waldlabor“, genutzt. Im Volksmund ist die Rede vom „Infineon-Hügel“, bestehend aus einem „Konglomerat“ (Partei ERDE) an abgedeckten Müll. Allerdings sind vereinzelt austretende Deponiegase amtsbekannt.

Nahezu täglich wird vom kreisenden Pleitegeier über den Gemeindekassen berichtet. Auch in Villach. Die letzte Rettung für den Gemeindebund sind Steuererhöhungen. Das Landesbudget hat eine historische Schuldenhöhe erreicht und der Altlastensanierungstopf ist heillos überfordert, weil es Dank „Bürokratieabbau“ und zunehmender Ausnahmeregelungen, kaum noch Einzahler gibt. Vor diesem Hintergrund verwundert zunächst die lockere Vergabe so hoher Mittel in Villach ohne Rücksicht auf die prioritär notwendigen Sanierungsfälle in Kärnten und in Österreich. Stutzig macht auch der undurchsichtige Umgang mit der Vergabe von öffentlichen Immobilien. Aus der Gemeindesicht ist die Entscheidung ja noch nachvollziehbar. Die Kommune erwartet, dass sie einen Misthaufen „zu den geringst möglichen Kosten“ loswird. Wie genau? Schau ma moi dann seng mas scho. Vielleicht ist künftig sogar ein Mehrwert zu erwarten. Dennoch ist es ein typisches Beispiel, wie Gemeinde und Land mit ihren „föderalen Rechten“ umgehen. Übergeordnete Gemeinschaftsinteressen und Prioritätenlisten auf Bundesebene haben da keine Chance.
Was die Entscheidungen zur Altlastensanierung auf Landes- und Bundesebene betrifft, stand in Villach wohl kaum die gesetzlich vorgeschriebene Priorisierung von Altlasten nach Dringlichkeit im Vordergrund.
Auch wenn man die Kosten in Relation zu anderen Altlastensanierungen in Kärnten und Österreich setzt, bleiben mehr als Restzweifel übrig. Denkbar ist allerdings, dass es sich bei dem anstehenden Altlastensanierungs-Projekt gar nicht um die Umsetzung der Daseinsvorsorge hinsichtlich Umwelt und Gesundheit handelt, sondern um die Inwertsetzung einer besonders wertvollen, städtischen Brachliegenschaft zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen. Ein Vorgang der Mode macht. Brachflächen sind generell erhebliche Flächenreserven für Industrieansiedlungen. Insbesondere in Städten, wo bereits auch die Infrastruktur und Widmung vorhanden sind. Eine gute Sache, die nur einen Haken hat. Oft bleibt der Müll unter der Neuansiedlung liegen, weil sich die Entsorgung „nicht rentiert“, oder der Dreck wird nur umgelagert. Auch durch die allfällige Verbrennung nicht mehr verwertbarer Fraktionen entstehen wieder neue Probleme an anderer Stelle. In Villach argumentiert der Bürgermeister pro Altlastensanierung mit dem Argument, weil man ja nicht neu Boden versiegeln möchte, sondern quasi nur eine Wiederverwertung bereits versiegelter Flächen durchführen will. Das ist natürlich schon eine ziemlich situationselastische Wuchtl. Denkbar ist aber auch, dass das Gefährdungspotential der Altlast Auenpark bisher aus bestimmten Gründen falsch dargestellt wurde. Dafür spricht wieder die überhastete Sanierungsentscheidung ohne ordentlichen Behördenlauf.

Möglicherweise handelt es sich beim Projekt „Infineon-Hügel“ auch um das noch nicht so geläufige „Landfill Mining“ in Kooperation mit Brachflächenmanagement. Der Begriff steht für eine Müllstrategie, die quasi aus Mist Moneten macht. In Österreich federführend für diese „3-M-Strategie“ ist die Montanuni Leoben. Dort wird auch die Rohstoffpolitik in Österreich gemacht. Der Lehrstuhlleiter ist praktischerweise im Aufsichtsrat der operativ tätigen Bundesaltlastensanierungsgesellschaft, die das Altlastensanierungsgesetz umsetzt. Gleichzeitig sitzt der Monanist im Aufsichtsrat der privaten Abfallwirtschaft. Gerade wurde Prof. Pomberger von der Tageszeitung „Die Presse“ zum „Österreicher des Jahres“ für seine außergewöhnlichen Beiträge in den Fachgebieten Abfallverwertungstechnik und Recycling ernannt. Er würde alle Voraussetzungen erfüllen, um den „Infineon-Hügel“ in Moneten zu verwandeln.
In allen Denkvarianten hätte die Gemeindevorlage am 26. September 2025 in Villach zur Totalsanierung der Deponie Auenpark etc. allerdings anders ablaufen müssen – insbesondere, wenn man an die zahlreichen Umweltbomben mit größerem Gefährdungspotential in Kärnten denkt. Das letztlich umgesetzte Projekt wird darüber entscheiden, welche Schlüsse informierte Bürgerinnen und Bürger aus der Erfahrung ziehen werden.









