Schuldig!

Brände sind inzwischen Alltag in Recycling Zentren und ausgelöst werden sie durch nicht richtig entsorgte Batterien oder Akkus. So oder ähnlich erklären Medienberichte regelmäßig Brände und Brandrisiken in der Abfallwirtschaft. Damit werden Behauptungen der Abfallwirtschaft ungeprüft übernommen und Konsumentinnen öffentlich desavouiert.

Falsch entsorgte Batterien sind zwar ganz sicher eine Brandursache, aber in der Abfallverwertungsindustrie gibt es vielseitige Gründe, die zum Brand führen können. Sie reichen von Selbstentzündung, exothermen Reaktionen, heiß gelaufene Maschinenteile, Kurzschluss, Sonne, Blitz bis hin zu Brandstiftung durch Rauchen oder Vorsatz. Auch „abfackeln“, wie es offensichtlich bei der Müllmafia üblich ist, darf nicht ausgeschlossen werden.

Die Art der Abfalllagerung/Behandlung spielt bei der Brandentstehung, bei der Intensität und bei der Brandbekämpfung eine wesentliche Rolle. Daraus ergeben sich je nach Risikoart entsprechende Brandschutzmaßnahmen, die von der Behörde vorgeschrieben und regelmäßig kontrolliert werden müssen. Möglicherweise reichen fünf Jahres-Intervalle für die Feuerbeschau nicht aus. Die erforderlichen Vorschriften können jedenfalls umfangreich sein und beginnen bereits bei der Bauordnung, gehen über die Einteilung nach Gebäudeklassen für den Betriebsbau und reichen bis zur Anzahl/Qualität der Löschmittel.

Eine zentrale Rolle in der Brandverhinderung/Bekämpfung kommt der Qualifikation der Beschäftigten zu, die ebenfalls von der Behörde mitbestimmt wird. Nach einem Brand haben Sachverständige also ein umfangreiches Untersuchungsfeld zu bearbeiten, bevor eine Brandursache mit Sicherheit festgestellt und allenfalls „Schuldige“ ermittelt werden können.

Die Missachtung verwaltungsrechtlicher Bestimmungen, Brandschutzvorgaben, Kontrollen, Bauvorschriften etc., ist jedenfalls auszuschließen und entsprechend zu kommunizieren, bevor ein unbekannter „blöder Konsument“ an den Pranger gestellt wird. In der Praxis werden jetzt nach Bränden – und die finden tatsächlich auffällig häufig statt, lediglich nebulose Ermittlungshinweise veröffentlicht und in so gut wie keinem Fall erfährt die Öffentlichkeit den Abschlussbericht eines Sachverständigen Gutachtens.

Grundsätzlich kommt der Gesetzgebung bei der Schuldfrage immer eine zentrale Rolle zu. Für die EU spielen Batterien im „grünen Wandel“ eine entscheidende Rolle. Doch die daraus entstehende Gefahr wird nicht bedacht. Möglicherweise wird aber der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Man kann nicht den Markt mit blinkenden Kinderschuhen und sonstigen E-Schrott fluten und sich dann wundern, wenn die Nutzer dieser „Errungenschaften“ auf allen Ebenen überfordert sind. In Kenntnis der in Österreich üblichen „situationselastischen“ Betriebsgenehmigungen (Stichwort Verfahrensbeschleunigung, vereinfachte Verfahren, keine UVP notwendig etc.), würde es nicht verwundern, wenn gelegentlich die Wirtschaftlichkeit vor der Sicherheit gereiht und das Restrisiko „flexibel“ gehandhabt wird.

„Brandgefährliche“ Betriebsansiedlung mitten in Wohnsiedlungen ist eine bewusste behördliche Entscheidung. Warum sie das machen, wird von Medien nie hinterfragt.
Bild: Peter Baumgartner

Allein die örtliche Situierung von „brandgefährlichen“ Anlagen lässt oft vermuten, dass den Behörden die Zahl der allenfalls von der Giftwolke betroffenen Personen egal ist, wenn eine „Sozialverträglichkeit“ amtlich bescheinigt ist.

Meines Erachtens hat der Gesetzgeber aus der Problemlage insgesamt noch nichts gelernt und offensichtlich ist der Leidensdruck noch nicht groß genug (Versicherung zahlt eh), um widersinnige Regeln flott zu ändern und wissenschaftliche Erkenntnisse (zum Beispiel innovative Batterietechnologie, Beitragsbild) zu fördern, die zu einem sicheren Umgang mit der rasch steigenden Speicherkapazität im täglichen Leben führen können.

Ich erwarte jedenfalls als Kunde und als Konsument von selbstbestimmten und öffentlich-rechtlichen Medien, dass sie stumpfsinnige Schuldzuweisungen nicht einfach übernehmen und verbreiten, sondern dass sie ihrer journalistischen Verantwortung gerecht werden. Schließlich haben Bürgerinnen außerhalb von durchorganisierten Machtstrukturen nur eine Lobby und das sind unabhängige Medien. Es ist deshalb ein absolutes No-Go, einerseits Medienfreiheit zu fordern, Unabhängigkeit zu versprechen und dann nicht ausgewogen zu berichten.

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