Der „Halo-Effekt“ und die NGOs
Die Zivilgesellschaft glaubt zu wissen, der Niedergang von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU setzt sich fort. Deshalb haben über 35 Organisationen ihre Expertise angeboten, um Wege aus der Krise aufzuzeigen. Aber stimmt das was sie sagen?
Der „Heiligenschein-Effekt“ garantiert NGOs, dass sie in der Öffentlichkeit so wahrgenommen werden, wie sie es sich erwarten: Nur wir vertreten den Klimaschutz glaubwürdig. Was wir sagen, stimmt immer und unsere Expertise ist automatisch richtig. Nur wir beherrschen Flüchtlingspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik. NGO heißt auch, wir sind immun gegen Ermittlungen und Kritik. Wer uns angreift, ist automatisch auf der falschen Seite. Viele Menschen fallen auf diesen Psycho-Trick herein und stellen keine Fragen. Leider machen sich auch Journalisten kaum die Mühe, immer die wahre Motivation hinter dem Begriff NGO und Zivilgesellschaft zu recherchieren.
Forscher der Wirtschaftsuni Wien kritisieren „Angriffe“ der FPÖ auf NGOs und beklagen, dass die Partei den gesamten NGO-Sektor unter Generalverdacht stellt. Die Wissenschaftler halten das für eine Diffamierung, fehlender Respekt und Wertschätzung vor dem gemeinnützigen Sektor, der eine hohe gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung hat. Hintergrund der Kritik ist eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an alle Ministerien (25.6.25) zum Thema NGO-Sektor, wo Aufklärung über deren öffentliche Finanzierung gefordert wird. Durch rekordverdächtige 2.175 Fragen will sich die Partei Klarheit über Fördermittel und politische Verflechtungen im NGO-Bereich verschaffen. Überraschend kam die FPÖ-Anfrage nur insofern, weil sie noch im Dezember 2023 dem aktuell gültigen Gemeinnützigkeitsreformgesetz (BGBl. 188/2023) vorbehaltlos zugestimmt hat. Durch dieses Gesetz kam es zu einer Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke, zu Verfahrenserleichterungen und zum besseren Missbrauchsschutz bei der Spendenbegünstigung. Nur die SPÖ sprach im Zusammenhang mit diesem Gesetz von „Orbanisierung“ in Österreich und stimmte dagegen. Alle anderen Parteien feierten den „Erfolg“. Dazu sagten die WU-Experten nichts. Historisch gesehen ist die FPÖ sogar für besondere NGO-Auszeichnungen verantwortlich, weil sie 2001 in Regierungsverantwortung am entsprechenden Gesetz maßgeblich mitgewirkt hat. Keine Stellungnahme seitens der Wissenschaftler gab es zum ebenfalls von der FPÖ eingebrachten Entschließungsantrag im Parlament (14.7.25), worin gesetzliche Vorgaben zur Transparenzpflicht von NGOs gefordert wird. Auch der FPÖ-Entschließungsantrag vom 24.4.25 zur fehlenden Transparenz bei der österreichischen Finanzierung internationaler Organisationen, fand in der WU-Kritik ebenso wenig Niederschlag, wie tatsächlich in großem Ausmaß notwendiger Reformbedarf im NGO-Bereich.
Bei aller Wertschätzung für unabhängige NGOs/NPOs muss man ohne die Zivilgesellschaft infrage stellen zu wollen kritisch anmerken, es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe von privaten Personen beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Gesetze in einem UVP-Verfahren eingehalten werden. Dafür gibt es die Exekutive und die Legislative. Die werden dafür bezahlt, dass sie ihren Job richtig und korrekt machen. NGOs/NPOs braucht es nur dann, wenn die zuständigen Stellen versagen oder korrumpiert sind. Dann haben aber auch bereits die Justiz versagt. Die politischen Leitlinien der EU verfolgen das Ziel, zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken und noch besser zu schützen. Das ist grundsätzlich nicht schlecht, im Umkehrschluss heißt das aber, nicht die zuständigen Stellen werden mit aller Konsequenz an ihre Verantwortung erinnert, die Zivilgesellschaft soll sich um ihre Interessen selber kümmern. Die Politik zieht sich aus der Verantwortung zurück.
Unabhängig von der politischen Motivation, die allenfalls hinter der monströsen FPÖ-Anfrage steht, stellt sich die Frage, warum die Wissenschaftler so eindimensional auf die parlamentarische Anfrage reagieren und keinen sachlichen Beitrag dazu liefern können. Grundsätzlich sind parlamentarische Anfragen nicht nur das demokratische Recht, sondern auch die Pflicht von Parlamentsparteien, wenn sie öffentliche Klarstellung wünschen und für notwendig erachten. Tatsächlich sollte auch den Wissenschaftlern klar sein, zumal sie sich fachbezogen mit dem Thema NGOs beschäftigen, dass es auf sachlicher Ebene sehr wohl reichlich Aufklärungs- und Regelungsbedarf im NGO-Sektor gibt. Dies hat auch der bereits zweite Bericht des Europäischen Rechnungshofes zum Thema NGOs (2025) ausreichend dokumentiert. Tatsächlich hat auch die CDU/CSU in Deutschland, die ideologisch kaum mit der FPÖ in Verbindung gebracht werden kann, schon im Februar 2025 (551!) Fragen zum Thema NGOs im Bundestag eingebracht.
Tatsächlich hat auch der österreichische Rechnungshof in seiner Überprüfung zum NPO-Unterstützungsfonds (Bund 2024/23), wo es um die Vergabe von 823 Mio. Euro ging, einen erheblichen Verbesserungsbedarf festgestellt. Tatsächlich gibt es aus eigener Erfahrung aufklärungsbedürftige NGO-Geschichten, wo sich beispielsweise die Frage stellt, warum ein von aktiven Politikern geführter gemeinnütziger Verein nicht bereit ist, seine Finanzierung offenzulegen. Tatsächlich sind sich NGOs untereinander auch nicht immer einig darüber, ob sie als gemeinnützig gelten können. Zum Beispiel: Greenpeace versus Oekolution. Ähnlich, aber in einem globalen Kontext agiert „NGO MONITOR“ gegenüber anderen NGOs mit schweren Anschuldigungen. Einige Überraschungen erlebte auch die Tageszeitung KURIER bei einer österreichweiten Umfrage zu den Vereinsstrukturen unter 25 Kultureinrichtungen. Neun Einrichtungen verweigerten die Auskunft, obwohl alle Kulturförderung bezogen.
Keinerlei Kritik kommt von der Wissenschaft gegen die aktuelle Regierungsabsicht, dass gültige Einspruchsrecht der anerkannten NGOs bei UVP-Verfahren zu beschränken. Ein Ansinnen, dass die Zivilgesellschaft in diesem Bereich weitgehend lahmlegen kann und verheerende Auswirkungen auf die Umwelt bringen könnte. Keine Kritik kommt von der Wissenschaft zur Forderung der SPÖ Kärnten, wonach künftig Mitglieder gemeinnütziger Vereine bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst bevorzugt werden sollen. Ein Ansinnen, dass vor dem Hintergrund zahlreicher, politisch geführten Vereine, nicht nur verfassungsrechtlich fraglich ist, sondern auch die Parteibuchwirtschaft legitimiert und massiv befördert.

Wir bitten Dich, erhöre uns!
Bild: mensch & arbeit
Am 29. Februar ist in Österreich der Gedenktag der Teilzeitheiligen „Santa Precaria“, die symbolisch als Schutzheilige für alle Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen steht. Im Gegensatz zum italienischen „San Precario“, gilt die weibliche Symbolfigur in Österreich als besonders verehrt, weil bei uns Frauen überdurchschnittlich von Prekariat betroffen sind. Und die sind auch im NGO-Bereich häufig zu finden. Zahlreiche Kulturvereine beklagen, dass ihr Bereich besonders stark von atypischer Beschäftigung betroffen ist. Die nd-aktuell Journalisten Genossenschaft schreibt, die Arbeitsbedingungen bei NGOs lassen häufig zu wünschen übrig.
Schon 2017 hat sich das Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz kritisch zur Freiwilligenarbeit in NGOs geäußert und darauf hingewiesen, dass damit auch eine Zunahme an prekären Arbeitsverhältnissen verbunden ist. Die IG-Kultur (Elisabeth Mayerhofer) prangerte die „kontinuierlich abnehmende Qualität der Arbeitsbedingungen bei kleineren NGOs“ an. Ein Thema, dass geradezu nach Compliance-Standards schreit und bei der aktuell kontrovers diskutierten Teilzeitdebatte wieder Aufmerksamkeit verdienen würde – aber von den WU-Experten kommt keine Kritik.

Bild: EWSA
Im Gegensatz zu den benachteiligten NGO-Mitarbeitern stehen NGOs selber oft deshalb in der Kritik, weil sie nur gegründet werden, um öffentliche Geldflüsse schnell zu lukrieren und wenn die hohen Förderungen verbraucht sind, wieder verschwinden oder (fast)untätig werden. Unter der Bezeichnung „NGO-Ice-Cube-Business“ soll sich bereits ein lukrativer Markt rund um spezialisierte Berater entwickelt haben. In Erinnerung ist noch der spektakuläre Fall vom Dezember 2024, wo durch Gründung und Verkauf (inklusive „Einschulung“) von hunderten Vereinen, hoher Steuerbetrug entstanden ist. Wie die Justiz 2023 mitteilte, wurde sogar bei einem gemeinnützigen Kindergarten in Wien ein Förderbetrug in der Höhe von 16 Mio. Euro aufgedeckt.
Ein inzwischen aufgelöster „gemeinnütziger“ Verein (Träger des „Bundes-Ehrenzeichen“) mit politischen Verflechtungen bis in die höchsten Kreise, ist 2024 wegen Förderbetrug aufgeflogen. Schadensumme: 1,3 Mio. Euro. Ein besonders dreistes Beispiel auf EU-Ebene war „Katargate“, wo sich zwei betrügerische Organisationen als NGO ausgaben. In der Diskussion um die Zivilgesellschaft wird oft das Phänomen der QUANGOs/GONGOs übersehen, die als staatlich oder wirtschaftlich organisierte Vereine Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen, legitime NGOs imitieren, aber mit der Regierung/Wirtschaft gegen die Interessen der Zivilgesellschaft arbeiten (mirror NGOs). Eine besonders schändliche Entwicklung, weil die Täuschung für die breite Öffentlichkeit kaum erkennbar ist. Dabei entstehen abgesehen von der Täuschung, oft auch schwere kriminelle Taten mit hohen Schadenssummen. Aktuell vermeidet die EU den Begriff NGO und spricht hauptsächlich von „Zivilgesellschaft“ (Civil Society Organisations -CSOs). Vielleicht schon ein Vorgriff darauf, dass künftig alle bisherigen Organisationsformen in einen Topf geworfen werden…

Bild: Präsidentschaftskanzlei
Das „Bundes-Ehrenzeichen“ ist eine Anerkennung für besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besonderer Verdienste um das Gemeinwesen, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen von Freiwilligen erbracht wird. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde von der ÖVP/FPÖ Regierung 2001 beschlossen. Verliehen wird das Ehrenzeichen nicht wie üblich vom Bundespräsidenten, sondern vom Bundeskanzler oder zuständigen Minister.
Abgesehen davon, dass Österreich bereits über hunderte Auszeichnungsvarianten verfügt, führte das Gesetz im Parlament unerwartet zu heftigen Kontroversen und wurde schließlich ohne SPÖ und GRÜNE beschlossen. Die SPÖ bezeichnete das Gesetz als parteipolitisch motiviertes „KWEZ“ (Kohl-Westenthaler-Ehrenzeichen), weil damals (inzwischen hat sich das geändert) der Begriff „Bürgergesellschaft“ noch von der rechten Reichshälfte besetzt war. Insbesondere das Buch „Durchbruch zur Bürgergesellschaft“ (Andreas Kohl/1999), wurde als politische Vision des staatlichen Rückzuges aus der sozialpolitischen Verantwortung verstanden. Mit Ausnahme bei den Kommunisten, liegt das Kohl-Buch heute bei allen Parteifunktionären als Bibel im Nachtkastl und die einstige Kohl-Vision ist längst Realität. Gibt es doch kaum noch einen Bereich in der Gesellschaft, der nicht von einer gemeinnützigen, unabhängigen Organisation „getragen“ wird.
Positiver Nebeneffekt für die Politik ist dabei wohl, dass sich viele Tätigkeiten so der parlamentarischen Kontrolle entziehen können. Sollten sich ausgezeichnete Vereine oder Vereinsfunktionäre „unanständig“ benehmen, kommt man vergleichsweise mit gelinden Sanktionen aus und die Öffentlichkeit erfährt nichts. Das „Bundes-Ehrenzeichen“ Gesetz sieht vor, wenn später bekannt wird, dass Beliehene vorher oder nachher ein Verhalten gesetzt haben, dass einer Verleihung entgegenstünde, wird das Ehrenzeichen aberkannt. Nach 25 Jahren ist so ein Fall aber noch nicht eingetreten.

Quelle: Eko Anhovo
Bewusst oder aus Unkenntnis, begeben sich gemeinnützige Vereine durch ihre Sponsor-Verträge nicht selten in ein Abhängigkeitsverhältnis mit schädlicher Wirkung. Die Kommunikationswissenschaftlerin Monika Mokre warnt, Kunst ist in vielfacher Hinsicht mit Kapital und Macht verknüpft. Vom Prestige der Kunst profitieren auch Sponsoren, die eventuell problematische Geschäftspraktiken verschleiern wollen (greenwashing oder whithewashing).
Eine slowenische Klima-NGO hat sich 2025 erfolgreich gegen das Sponsoring eines österreichischen Industrieunternehmens gewehrt, weil sie hinter deren Engagement Greenwashing erkannt haben. Legendär ist der Lukas Bärfuss-Fall, der 2022 ein Kulturbeben ausgelöst hat und die Salzburger Festspiele veranlasste, wegen „toxisches Sponsoring“, einen Sponsor auszuschließen. Fakt ist, Sponsoring, Spenden oder Kooperationen sind ein Minenfeld und der Umgang vieler NGOs mit dieser wichtigen Einnahmenquelle ist mehr als fragwürdig.
Egal ob Gegenleistungen vereinbart wurden oder nicht, TI-Austria empfiehlt, immer auf saubere Dokumentation und Transparenz zu achten. Aber oft haben weder Geldgeber noch Empfänger Compliance-Standards mit klaren Vorgaben. Von einer wirksamen Überwachung zur Korruptionsprävention ganz zu schweigen, denn dann dürfte es die oben besprochenen Probleme gar nicht geben. Transparency International – Austria Chapter stellt fest, NGOs sind einem sehr hohen Korruptionsrisiko ausgesetzt. Organisationen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe haben ein besonderes, durch Nepotismus bedingtes Risiko.









