Friss und stirb!

„Der ökologische/biologische Landbau ist eine landwirtschaftliche Methode, bei der Lebensmittel unter Verwendung natürlicher Stoffe und Verfahren erzeugt werden und zu einer größeren biologischen Vielfalt und einer geringeren Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung beiträgt“

Sonderbericht`24: Europäischer Rechnungshof, Ökologischer/biologischer Landbau in der EU

Im Umfeld dieser Chemiefabrik im landwirtschaftlich genützten Gebiet, wird nach der Ursache von erhöhten Molybdän und Vanadium Werten „gesucht“. Bild: Peter Baumgartner

Für die Kommission ist die Steigerung dieser besonderen Form der Landwirtschaft ein wichtiges Ziel und sie unternimmt deshalb große finanzielle Anstrengungen zu dessen Förderung. Der Europäische Rechnungshof hat diese Fördermaßnahmen geprüft und ist in seinem Bericht 2024 zum Schluss gekommen, dass die verfolgte Politik lückenhaft ist, Fördermittel nicht immer richtig eingesetzt wurden und grundsätzlich eine unzureichende Datenlage die Arbeit des Hofs erschwert. Der strategische Rahmen der EU-Politik ist ebenfalls lückenhaft und verbindliche Zielsetzungen fehlen. Eine Garantie, dass die eingesetzten Mittel zum gewünschten Erfolg führen, gibt es somit nicht. Der umfassenden Kritik folgend, hat der Rechnungshof entsprechende Empfehlungen abgegeben.

Für den ökologischen/biologischen Landbau gelten in der EU einheitliche Grundsätze und Bestimmungen. Diese Grundsätze sollen den Respekt vor den Systemen und Kreisläufen der Natur wahren. Die Bodengesundheit und -qualität fördern und verbessern. Die natürlichen Landschaftselemente erhalten. Eine verantwortungsvolle Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen gewährleisten. Die Verwendung externer Produktionsmittel beschränken und somit hochwertige Lebensmittel in reicher Vielfalt herstellen. Dafür gibt es sowohl in der Tierhaltung, wie auch im Pflanzenanbau entsprechende Vorschriften. Im Pflanzenbau geht es bei den Vorschriften insbesondere darum, dass die Grundlage für den ökologisch/biologischen Landbau – der Boden, nicht beeinträchtigt wird. Die Landwirtschaft ist zwingend angehalten, jede Bodenverunreinigung zu vermeiden. Zum Beispiel dürfen keine genetisch veränderten Organismen oder synthetische Düngemittel einsetzt werden.

Das Wasser dieses idyllischen Fließgewässers ist zwar geschützt, die darin lebenden Fische dürfen allerdings seit Jahrzehnten nicht mehr verzehrt werden. Bild: Peter Baumgartner

Man kann auf einen Nenner gebracht sagen, die EU-Politik zielt beim ökologischen/biologischen Landbau auf eine Vielfalt an Lebensmitteln, durch ein Verbot ungesunder Anbaumethoden. Die EU-Politik verbietet aber nicht den ökologischen/biologischen Landbau auf ungesunden Böden. Das heißt, die Landwirtschaft ist nicht verpflichtet, die Bodenqualität auf eventuelle Vorbelastungen, die einen ökologischen/biologischen Landbau ausschließen könnten, zu untersuchen. Das ist eine widersprüchliche Anwendung der EU-Politik. In der EU-Bodenstrategie 2030 heißt es, „Schätzungen zufolge sind rund 60 % bis 70 % der Böden in der EU nicht gesund“. Damit sind auch Verschmutzungen und Biodiversitätsverlust gemeint. Auch hier steht die EU vor dem Problem der lückenhaften Datenlage, deren Verbesserung in den Mitgliedsstaaten aus verständlichen Gründen wohl keine Priorität hat.

Fakten

Im Ländervergleich kommt der Europäische Rechnungshof zum Schluss, dass Österreich aktuell mit 27,3 Prozent den höchsten Anteil an Bio-Anbauflächen hat. Gleichzeitig hat Österreich aber auch eine schlechte und veraltete Datenlage, was die Bodengesundheit/Qualität betrifft (AustroPOPs-Endbericht 2021). Eine umfassende (private) Bodenuntersuchung in einer Kleinstadt durch ein gerichtlich beeidetes Labor für technische Chemie kommt beispielsweise zum Schluss, dass die vorliegenden Daten der Untersuchung von neun unterschiedlichen Dauergrünlandflächen zeigen, dass ein deutlicher Eintrag von Umweltschadstoffen in den Boden erfolgt ist und eventuell weiterhin erfolgt. Diese Fakten finden sich in amtlichen Berichten nicht. PAK, HCB und PCDD/PCDF lagen deutlich über den Vergleichsdaten nationaler und internationaler Untersuchungen. Die zuständigen Bundes-, Landes- und Bezirksbehörden sahen allerdings keine Veranlassung, weiterführende Maßnahmen oder Untersuchungen einzuleiten. An anderer Stelle wird seit Jahren nach der Ursache der erhöhten Vorkommen von Molybdän und Vanadium „gesucht“ – zwischenzeitlich wird aber fleißig weiter Ackerbau und Viehzucht betrieben. Wieder an anderer Stelle dürfen Fische aus einem ländlichen Fließgewässer, dessen Wasser auch für die Landwirtschaft verwendet wird, seit Jahrzehnten nicht verzehrt werden, weil erhöhte HCB/HCBD-Werte immer wieder gemessen werden. Ein Systemproblem ist, dass es in Österreich grundsätzlich keine präventive Bodenuntersuchung überall dort gibt, wo garantiert mit Immissionen zu rechnen ist. Beispielsweise dort, wo Müllverbrennung in den industriellen Ausmaßen stattfindet.

Conclusio

Die Conclusio der EU-Politik bezüglich biologischer Landwirtschaft ist, dass den Konsumenten beim Kauf von „Bio“-Lebensmitteln vorgegaukelt wird, dass darin keine Schadstoffe enthalten sind, weil das durch das Produktionsverfahren ausgeschlossen ist. Es wird den Konsumenten aber nicht gesagt, welche Schadstoffe bereits im Boden vorhanden sind und eventuell von Pflanzen oder Tieren aufgenommen werden können. Die Frage ist, will man die Bodengesundheit nicht kennen, oder soll sie verschwiegen werden? In jedem Fall werden die großen gemeinwirtschaftlichen Interessen der Kommission zumindest in Teilen konterkariert.

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