Die Schönheit der Verfassung leidet
Der deutsche Toxikologe Otmar Wassermann erklärte 1999, Müllverbrennung erinnere ihn an die Steinzeit. Was man loswerden will, wird ohne Rücksicht auf die Folgen, einfach verbrannt. Zuvor hatte er schon über Jahre Abgas-Analysen durchgeführt und kam dabei zur Erkenntnis, der Betrieb von Müllverbrennungsanlagen ist ein Giftgaskrieg gegen die eigene Bevölkerung.
Im August 2024 hat die Bundeswettbewerbsbehörde eine Branchenuntersuchung für die Fernwärme Branche in Österreich eingeleitet. Die BWB macht dies, wenn Umstände darauf hinweisen, dass es zu Wettbewerbseinschränkungen/Verfälschungen in einem Wirtschaftszweig kommt. Möglicherweise wird sie auch Parallelitäten zum bereits aufgedeckten Müllkartell finden, denn Müll ist längst ein äußerst wichtiger „Rohstoff“ in der Energiegewinnung. Konkret begründet wurde das Einschreiten der BWB mit regelmäßigen Verbraucherbeschwerden aus dem Fernwärmemarkt, der mittlerweile mit 1 Million Haushalte eine beträchtliche Marktstärke erlangt hat. Aufgrund dieser besonderen Marktstruktur, hat die Überprüfung für die BWB eine „hohe Priorität“, erklärte die Generaldirektorin Natalie Harsdorf. Das Ergebnis der Untersuchung liegt noch nicht vor.

Am 24. April 2025 hat die FPÖ im Nationalrat einen Entschließungsantrag für eine leistbare Fernwärme und für eine Novellierung der Fernwärme-Preisregulierung in Österreich eingebracht. Begründet hat die Partei den Antrag mit schwerwiegenden, nicht widerlegten Vorwürfen bei der Preisgestaltung eines Landesenergieversorgers und dass in der Branche die Preiskontrolle und Eigentümervertretung in einer Hand liegt. Damit wird ein systemischer Interessenskonflikt und ein Transparenzkonflikt begründet. Der Antrag wurde dennoch von den Regierungsparteien und den Grünen abgelehnt. Die Grünen argumentierten die Ablehnung damit, dass es kein Gesetz, sondern nur einen politischen Willen braucht. Dennoch haben die Grünen gleichzeitig den Antrag für ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) eingebracht und das hat es in sich. Darin soll nämlich verfassungsrechtlich geregelt werden, wer in Österreich Anspruch auf einen „gestützten Energiepreis“ hat und wer in einem „schutzbedürftigen Haushalt“ lebt. Damit das für die Energieversorger auch praktisch umsetzbar wird, wird ihnen ebenfalls verfassungsrechtlich der Zugriff auf persönliche Kundendaten gewährt. Darüber hinaus argumentierte die Grüne Abgeordnete Gewessler den Antrag damit, dass „vulnerable Gruppen“ schon jetzt von (freiwilligen) „Sozialtarifen“ mancher Energieversorger profitieren. In der Diskussion um die „leistbare“ Fernwärme bleibt jedoch bei allen Parteien unbeachtet, dass hier der Konsument mehrfach zum Trottel gemacht wird. Es sind nämlich die Konsumenten selber, die den Rohstoff (Müll) zur Fernwärmeproduktion liefern und dafür natürlich bezahlen müssen. Das ist so, als würde Putin den Abnehmern seiner Gaslieferung etwas bezahlen. Selbstredend muss der Konsument für die so erzeugte und gelieferte Energie zahlen und als „Dank“, werden zumindest die Konsumenten im Einzugsbereit einer Müllverbrennung auch noch mit giftigen Schadstoffen zugeschüttet. Wir bräuchten also kein Energiearmuts-Definitions-Gesetz, sondern ein Intelligenz-Förderungs-Gesetz für Politiker.
Was die Parteien hier machen, ist eine fortgesetzte Förderung des Vertrauensverlustes in funktionierende Märkte und Politik. Außerdem wird dieser spezielle Zugang zur „Sozialfürsorge“ von Experten als Stigmatisierung bezeichnet und dass berechtigte Ansprüche nur über Antrag und Stigmatisierung erlangt werden können. Es gibt auch Untersuchungen, wonach diese Personen deshalb häufig auf ihre Ansprüche verzichten. Man sagt, die „Non take up-Quote“ ist hoch. Es wird sogar vermutet, dass diese Form der „Sozialpolitik“ damit spekuliert, dass weniger Anspruchsberechtigte einen Antrag stellen, Armut als Geschäftsmodell dient und feudalistische Strukturen in den Parteien und bestimmten Organisationen gefördert werden. Nebenbei werden die kritisierten Strukturen und die Preispolitik in der Fernwärme/Müllverbrennungs-Branche nicht nur nicht geändert, sondern gefördert. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde den politischen Entscheidungsträgern mit ihrem Untersuchungsbericht etwas auf die Sprünge hilft.